Sondereinzelkosten

Begriff der Kostenrechnung

Als Sondereinzelkosten werden in der Betriebswirtschaftslehre jene Einzelkosten bezeichnet, die in der Produktion nicht für ein einzelnes Stück anfallen, sondern für eine Produktgruppe.

Allgemeines

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Sondereinzelkosten sind dem Wesen nach Gemeinkosten, weil sie nicht einem einzelnen Produkt oder einer einzelnen Dienstleistung zurechenbar sind, sondern nur einer Produktgruppe (Auftrag, Los, Serie).[1] Sie werden jedoch wie Einzelkosten behandelt und im Wege der Divisionskalkulation der Produktgruppe zugerechnet.

Kalkulation

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Als Sondereinzelkosten werden diejenigen Einzelkosten bezeichnet, die in der Zuschlagskalkulation im Rahmen der Vollkostenrechnung über Materialeinzelkosten und Fertigungslöhne hinaus erfasst, aber nicht in der Kostenstellenrechnung berücksichtigt werden.[2] Sie fallen nicht pro angefertigtes Stück an, sondern pro Auftrag/Bestellung,[3] die sich aus mehreren Stücken zusammensetzen.

Sondereinzelkosten gibt es in zwei Arten:[4]

Sondereinzelkosten werden lediglich für die betriebliche Funktion der Produktion und des Vertriebs erfasst, aus Wirtschaftlichkeitsgründen jedoch nicht für die übrigen Funktionen (Beschaffung, Finanzierung, Verwaltung).

Wirtschaftliche Aspekte

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Negativ ausgedrückt sind Sondereinzelkosten alle Einzelkosten, die weder zu den Fertigungseinzelkosten noch zu den Materialeinzelkosten gehören.[7] In der Kalkulation werden sie wie folgt berücksichtigt:

   Materialeinzelkosten
   + Materialgemeinkosten
   + Fertigungseinzelkosten
   + Fertigungsgemeinkosten
   + Sondereinzelkosten der Fertigung
   + Sondergemeinkosten der Fertigung
   = Herstellungskosten
   + Verwaltungskosten
   + Sondereinzelkosten des Vertriebs
   + Vertriebsgemeinkosten
   = Selbstkosten (Gesamtkosten)

Die Sondereinzelkosten werden in der Kalkulation in den Herstellungskosten (Sondereinzelkosten der Fertigung) und als Teil der Vertriebskosten (Sondereinzelkosten des Vertriebs) getrennt berücksichtigt.

Die Sondereinzelkosten können nach dem Kostenzurechnungsprinzip vollständig einem Auftrag, einem Los, einer Serie oder einer Produktart verursachungsgerecht zugerechnet werden, sofern sie in Fertigung und Vertrieb angefallen sind.[8]

Einzelnachweise

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  1. Siegfried G. Häberle, Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 1160
  2. Konrad Liessmann, Gabler Lexikon Controlling und Kostenrechnung, 1997, S. 602
  3. Rüdiger Pieper, Lexikon Management, 1992, S. 336
  4. Wolfgang Kilger/Jochen Pampel/Kurt Vikas, Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, 2007, S. 224 ff.
  5. Konrad Liessmann, Gabler Lexikon Controlling und Kostenrechnung, 1997, S. 233
  6. Konrad Liessmann, Gabler Lexikon Controlling und Kostenrechnung, 1997, S. 241
  7. Ernst Hache/Heinz Sander, Expert-Lexikon Bilanzierung, 1997, S. 105
  8. Thomas Barth/Daniela Barth, Controlling, 2008, S. 289 f.