Sonderfunkdienst (englischspecial (radiocommunication) service) ist – entsprechend Artikel 1.60 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „Jeder Funkdienst, der in der VO-Funk Abschnitt III Funkdienste sonst nicht definiert ist und der ausschließlich für bestimmte Zwecke im allgemeinen Interesse wahrgenommen wird und nicht für den öffentlichen Nachrichtenaustausch zur Verfügung steht[1]

Wobei hier unter öffentlicher Nachrichtenaustausch[2] jeglicher Fernmeldeverkehr zu verstehen ist, den die Ämter und Dienststellen aufgrund der Tatsache, dass sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, zur Übermittlung annehmen müssen.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. VO Funk. Ausgabe 2012, Artikel 1.60, Definition: Special (radiocommunication) service / Sonderfunkdienst.“
  2. Der Begriff: öffentlicher Nachrichtenaustausch ist in Übereinstimmung mit dem „Internationalen Fernmeldevertrag (Malaga-Torrelmolinos 1973)“