Sonderprüfung
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Sonderprüfung bezeichnet
die Aufklärung von Sachverhalten
- nach dem Kreditwesengesetz, siehe Sonderprüfung (KWG)
- nach dem Aktiengesetz, siehe Sonderprüfung (Aktienrecht)
Sonderprüfung bezeichnet
die Aufklärung von Sachverhalten