Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine

Das Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine bezeichnet ein geplantes hybrides ad-hoc Strafgericht zur Ahndung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Es dient außerdem der Ergänzung der Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs in diesem Fall. Das Tribunal soll auf Basis ukrainischen Rechts arbeiten, jedoch mit internationalen Richtern besetzt werden. Die Grundlage hierfür soll das sogenannte, bisher unveröffentlichte „Schuman-Statut“ schaffen. Die Gründung des Gerichts wird durch die Europäische Union, den Europarat sowie 37 weitere Staaten vorangetrieben.[1]

Hintergrund

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Am 24. Februar 2022 überfiel die Russische Föderation ihren Nachbarstaat, die Ukraine. Zu diesem Zeitpunkt waren weder Russland noch die Ukraine Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Dieser ahndet in der Regel verschiedene Völkerrechtsverbrechen, wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozid und das Verbrechen der Aggression. Im Zuge des Ostukraine-Konflikts hatte die Ukraine als Nicht-Mitglied dem Strafgerichtshofs für begrenzte Zeiträume eine Zuständigkeit auf Basis von Art. 12 Abs. 3 des Römischen Statuts eingeräumt. Die zweite Erklärung dieser Zuständigkeit gilt bis auf unbestimmte Zeit und umfasst somit auch Taten ab dem 24. Februar 2022.[2] Allerdings räumt diese Erklärung dem Strafgerichtshofs keine Zuständigkeit für das Verbrechen der Aggression ein. Das Römische Statut verbietet dem Strafgerichtshof eine Ahndung dieses Verbrechens, wenn es durch die Staatsbürger oder auf dem Territorium eines Nicht-Mitglieds begangen wurde (Art. 12bis Abs. 5) oder die Zuständigkeit nicht zuvor durch den UN-Sicherheitsrat übertragen wurde (Art. 15ter).[3] Da sowohl Russland als auch die Ukraine zu diesem Zeitpunkt Nicht-Mitglieder waren, tritt dieser Fall ein.

Im Zuge des Überfalls trat die Ukraine dem Römischen Statut bei und wurde am 1. Januar 2025 Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs.[4]

Am 5. Februar 2025 verkündete die EU-Kommission eine Einigung der Verhandlungsparteien über den Entwurf des Schuman-Statuts.[5]

Einzelnachweise

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  1. F.A.Z.-Bibliotheksportal. Abgerufen am 6. Februar 2025.
  2. Pavlo Klimkin: k. A. Abgerufen am 6. Februar 2025 (Brief des ukrainischen Außenministers an den Registrar des IStGH mit Erklärung nach Art. 12 Abs. 3 Römisches Statut.).
  3. Sergey Vasiliev: Aggression against Ukraine: Avenues for Accountability for Core Crimes. In: EJIL: Talk! 3. März 2022, abgerufen am 6. Februar 2025 (englisch).
  4. ICC welcomes Ukraine as a new State Party | International Criminal Court. Abgerufen am 6. Februar 2025 (englisch).
  5. Ukraine-Krieg: Rechtliche Grundlagen für Sondergerichtshof zur Ahndung von Russlands Verbrechen - Europäische Kommission. Abgerufen am 6. Februar 2025.