Sonderzeichen (Betonnung)
Das Sonderzeichen[1][2][3][4] (englisch special mark) ist ein Seezeichen, das zur Betonnung von Schifffahrtswegen dient. Es dient zur Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen, wie Warngebiete oder -stellen, Fischereigründe, Baggerschüttstellen, Kabel, Rohrleitungen, ozeanographischen Messstationen etc. Die jeweilige Bedeutung des einzelnen Sonderzeichens kann als Beschriftung angegeben sein oder muss der Seekarte oder anderen nautischen Veröffentlichungen entnommen werden.[5]
Äußeres
BearbeitenEin Sonderzeichen kann von beliebiger Form sein. Bevorzugt wird es als Fass- oder Spierentonne oder als Stange ausgeführt. Es ist gelb und kann ein liegendes gelbes Kreuz als Toppzeichen haben. Das Zeichen kann befeuert sein. Die Kennung muss sich dabei – ebenso wie die Form des Zeichens – von benachbarten Seezeichen anderer Art deutlich unterscheiden[6]. Im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) haben Sonderzeichen die Kennungen Fl/Blz., Oc(2)/Ubr.(2) oder Oc(3)/Ubr.(3), ozeanographische Messstationen grundsätzlich Fl(5)/Blz.(5).[5]
Weblink
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Wolfram Claviez: Seemännisches Wörterbuch. 3. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1994, ISBN 3-7688-0853-X, S. 352.
- ↑ Axel Bark: Segelführerschein BR und Sportbootführerschein See. mit offiziellen Prüfungsfragen. 18. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1992, ISBN 3-7688-0734-7, S. 36 f.
- ↑ Deutscher Hochseesportverband „Hansa“ e.V. (Hrsg.): Seemannschaft. Handbuch für den Yachtsport. 23. Auflage. Delius Klasing, Bielefeld 1994, ISBN 3-7688-0523-9, S. 373 f.
- ↑ Roland Denk: Neue Segelschule: vom Anfänger zum Sportbootführerschein Binnen und R-Schein. mit Beiheft Prüfungsfragen. 11. Auflage. BLV Verlagsgesellschaft mbH, München/Wien/Zürich 1992, ISBN 3-405-14384-5, S. 140.
- ↑ a b Anlage 1 der SeeSchStrO. B.16 Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen. ELWIS, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juni 2016; abgerufen am 21. Juni 2016. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ International Association of Lighthouse Authorities: Maritime Bouyage System (PDF, 156 kB), S. 2, abgerufen am 9. Februar 2016