Sozialgericht Potsdam
Das Sozialgericht Potsdam ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von vier Sozialgerichten in Brandenburg.
Gerichtsgebäude
BearbeitenIn der Rubensstraße 8 befindet sich das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Potsdam.
Gerichtssitz und -bezirk
BearbeitenLage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg
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Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Potsdam und Brandenburg (Havel) sowie die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming.[1]
In Angelegenheiten des Kassenarztrechts ist es für das gesamte Land Brandenburg zuständig.[2]
Übergeordnete Gerichte
BearbeitenAuf Landesebene ist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das in Kassel angesiedelte Bundessozialgericht übergeordnet. Bis zum 30. Juni 2005 war das Landessozialgericht Brandenburg das zuständige Landessozialgericht.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Internetpräsenz des Sozialgerichts Potsdam. Abgerufen am 21. April 2021.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts Potsdam. Abgerufen am 21. April 2021.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ § 1 Abs. 1, S. 1 Nr. 4 des Brandenburgischen Sozialgerichtsgesetzes – BbgSGG in der Fassung vom 10. Juli 2014.
- ↑ § 1 Abs. 2, S. 2 BbgSGG.
Koordinaten: 52° 24′ 34,4″ N, 13° 4′ 33,2″ O