Sozialversicherungserstattung
Die Sozialversicherungserstattung (häufig nur als Negativsteuer oder abgekürzt SV-Rückerstattung bezeichnet) ist eine Form der negativen Einkommensteuer im österreichischen Einkommensteuerrecht.
Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuer, aber dennoch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, erhalten 55 Prozent der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 1.215 Euro pro Jahr, als Negativsteuer zurück. Von dieser Regelung profitieren hauptsächlich Arbeitnehmer in Teilzeit und Personen in Ausbildung, insbesondere Lehrlinge und Praktikanten, sowie geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen. Auch Pensionisten/-innen erhalten die Sozialversicherungserstattung, jedoch mit einer niedrigeren Deckelung.
Steht jemandem ein Pendlerpauschale zu, erhöht sich die Rückerstattung auf maximal 1.331 Euro pro Jahr. Dieser Zuschlag wird als Pendlerzuschlag bezeichnet.
Geltend gemacht wird die Sozialversicherungserstattung in der Arbeitnehmerveranlagung, anschließend wird sie vom Finanzamt ausbezahlt. Seit Juli 2017 passiert das großteils automatisch, sofern dem Finanzamt die notwendigen Daten bereits bekannt sind.
Im Rahmen der Steuerreform 2016 wurde die Sozialversicherungserstattung vereinfacht und erhöht. 2020 wurde sie von 400/500 Euro auf 800/900 Euro angehoben. 2023 betrug die Maximalhöhe 1.105/1.250 Euro. Seit 2024 beträgt sie 1.215 bzw. 1.331 Euro.[1]
Pensionisten/-innen, deren Pensionshöhe unter der Steuergrenze liegt, erhalten einen Anteil der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet. Seit 2021 werden 80 % der gezahlten SV-Beiträge erstattet, maximal jedoch 637 Euro (Stand 2024).
Beispielrechnung Arbeitnehmer/-innen
BearbeitenEin Arbeitnehmer erhält im Jahr 2024 1.100 Euro Bruttolohn monatlich und zusätzlich 1.100 Euro Urlaubszuschuss sowie 1.100 Euro Weihnachtsgeld. Davon gehen 15,12 % bzw. 14,12 % SV-Beiträge ab, insgesamt 2306,48 Euro. 55 % des Betrages sind erstattungsfähig, also 1.268,56 Euro. Die Rückerstattung wird jedoch auf 1.215 Euro gedeckelt, sofern dem Arbeitnehmer kein Pendlerpauschale zusteht.
Beispielrechnung Pensionisten/-innen
BearbeitenEin Pensionist erhält 2024 1.100 Euro monatliche Bruttopension, außerdem zwei Pensionssonderzahlungen in derselben Höhe. Davon sind 5,1 % an Beiträgen für die Krankenversicherung zu entrichten, insgesamt 785,40 Euro. Hiervon sind 80 % erstattungsfähig, also 628,32 Euro. Diese erhält er vollständig, da der Betrag unter der Deckelung von 637 Euro liegt.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen. Portal der Arbeiterkammern, abgerufen am 9. August 2023.