Als Spezialrad werden im deutschen Sprachraum alle Fahrradtypen bezeichnet, deren Rahmenkonstruktion von der Bauform des Diamantrahmens oder Damenfahrrads mit zwei Laufrädern abweicht. Spezialräder sind weiterhin Fahrräder, deren Bestimmungszweck von der reinen Personenbeförderung abweicht oder die einen anderen als den herkömmlichen Kurbelantrieb mit Pedalen haben. Fahrräder für besondere sportliche Einsatzzwecke, beispielsweise die Saalmaschinen genannten Kunstfahrräder, zählen ebenfalls zu den Spezialrädern.

Diese Unterscheidung zum Standardfahrrad betrifft unter anderem folgende Fahrradtypen

Fahrradtyp Konstruktionsmerkmal
Liegeräder mit zwei oder mehr Laufrädern Bauform, teilweise der Antrieb
Ruderräder Antrieb und Bauform
Velomobile Bauform
Dreiräder Bauform, teilweise der Antrieb
Fahrradrikschas Bauform, teilweise der Antrieb
Lastenfahrräder Bauform
Falträder Bauform
Tandems Bauform
Handbikes Bauform und Antrieb
Hochräder Bauform
Pedelecs Antrieb, teilweise die Bauform
Pedersen-Räder Bauform
Stehräder Bauform
Tallbikes Bauform

Viele der Kriterien und Fahrradtypen überschneiden sich. So sind die Handbikes üblicherweise als Liegedreiräder ausgeführt, Transporträder sind sowohl als Zwei- und Dreiräder zu erhalten und Velomobile können gleichzeitig Pedelecs sein.

Siehe auch

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