Springer (Taktarbeit)
berufliche Form der Arbeit
Ein Springer tritt bei Taktarbeiten, insbesondere bei der Fließbandfertigung, bei notwendigen oder tarifvertraglichen Arbeitspausen von einzelnen Arbeitern (Steinkühlerpause) an die Stelle des Pausierenden. Eine entsprechende Pausen-Regel wurde erstmals 1973 durch die IG Metall im Tarifgebiet Baden-Württemberg tarifvertraglich erreicht.[1]