Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern

Institution in Deutschland

Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern (SSGK M-V) ist eine Obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern.[2]

Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern

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Staatliche Ebene Land
Stellung Obere Landesbehörde
Aufsichtsbehörde Kulturministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Gründung 2018
Hauptsitz Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
Behördenleitung Pirko Kristin Zinnow
Bedienstete ca. 140 (2018)
Haushaltsvolumen ca. 14 Mio. € (2017)[1]
Netzauftritt https://www.ssgk-mv.de

Entstehung

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Die Behörde wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2018 durch das 2017 vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Gesetz zur Errichtung der „Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern“ (Schlösser-, Gärten-, Museumsverwaltungs-Modernisierungsgesetz – SGMVwModG M-V) errichtet.[3] Die Zusammenlegung ist die Umsetzung einer Empfehlung des Beratungsunternehmens Exponatius von 2013. Sie soll die Zersplitterung der Zuständigkeiten für die Liegenschaften auf verschiedene Landesinstitutionen (Finanzministerium, Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern, Staatliches Museum Schwerin) beheben und zu einer Vereinigung der fachlichen und personellen Ressourcen führen. In der neuen Behörde werden rund 140 Beschäftigte tätig sein. Erste Leiterin der Behörde wurde Dr. Pirko Kristin Zinnow.

Aufgaben

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Die Landesbehörde vereint das Staatliche Museum Schwerin, die Schlösser- und Gärtenverwaltung des Finanzministeriums sowie die Schlösser- und Gärtenverwaltung des Betriebs für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern unter einem Dach. Sie bündelt die vorhandenen Fachkompetenzen in einer Institution und soll Entscheidungswege verkürzen und Synergieeffekte nutzen. Daneben geht es um Intensivierung des Wissenstransfers, Durchführung gemeinsamer Ausstellungsprojekte, Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners für die Tourismuswirtschaft und um die Koordinierung der Marketingaktivitäten.[4] Die Übertragung der Eigentümerfunktion für die verwalteten Liegenschaften ist mit der Neuorganisation nicht verbunden, ebenso verbleibt die Bauherrenschaft für Baumaßnahmen an den Liegenschaften (einschließlich Bauunterhalt und Instandhaltungsmaßnahmen) im Grundsatz bei der staatlichen Hochbauverwaltung (Ausnahme Hausmeisterleistungen, Grünpflege etc.).

Sie ist zuständig für die derzeit insgesamt 17 landeseigenen Schlösser und Gärten.

Betreute Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen

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  1. Schloss Wiligrad
  2. Schlossgarten Wiligrad
  3. Schloss Bothmer
  4. Schlossgarten Bothmer
  5. Schlossgarten Neustrelitz, Orangerie Neustrelitz
  6. Schloss Mirow
  7. Schlossgarten Mirow
  8. Schloss Hohenzieritz
  9. Schlossgarten Hohenzieritz
  10. Jagdschlossensemble Granitz
  11. Schlossgarten Ludwigslust
  12. Schlossgarten Güstrow
  13. Schlossgarten Karlsburg
  14. Schlossgarten Schwerin
  15. Schloss Ludwigslust
  16. Schloss Güstrow
  17. Schlossmuseum Schwerin

Zum Staatlichen Museum Schwerin (SMS), nun nur noch eine Abteilung innerhalb der SSGK M-V, gehörten bis 2017 auch die drei Schlössern in Schwerin, Ludwigslust und Güstrow. Mit den neuen Strukturen seit 2018 umfasst das Staatliche Museum Schwerin jetzt nur noch das Galeriegebäude in Schwerin am Alten Garten. Diese Herabstufung führte dazu, dass der langjährige Direktor des Museums Dirk Blübaum seinen geänderten Vertrag beim Arbeitsgericht prüfen ließ. In einem Vergleich einigten sich Blübaum und das Finanzministerium auf die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in zwei Jahren.[5] Im Zentrum der Tätigkeit dort steht das Management und die wissenschaftliche Ausstellungsbehandlung sowie die kunstwissenschaftliche Forschung, das Bewahren, Pflegen, Erforschen und Präsentieren der Kunstschätze und Sammlungen Mecklenburg-Vorpommerns, ebenso wie das Vermitteln der Kunst als öffentlicher Auftrag zur kulturellen Bildung.[6][7]

Der Landesteil Mecklenburg ist gegenüber dem Landesteil Vorpommern bei den verwalteten landeseigenen Schlössern und Gärten überrepräsentiert. Für das Schloss Karlsburg (Vorpommern) wird 2018 ein Verkauf vorbereitet.[8] Das Schloss Ludwigsburg (Vorpommern) soll nach einem Beschluss der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern vom Dezember 2017, mit Landesmitteln saniert und künftig als Museum unter dem Mantel der Stiftung Pommersches Landesmuseum genutzt werden.[9]

Dienstgebäude

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Werderstr. 141

Der Sitz der Behörde befindet sich in Schwerin, Werderstr. 141. Das Gebäude ist Teil des Baudenkmals Villenensemble Werderstraße 125 bis 141. Es wurde 1864 errichtet, mit verputzter Fassade in hellem Beige, Hauseingang mit vorgelagertem Portikus und bleiverglastem Buntfenster und Wintergarten mit farbigen Bleiverglasungen (1864) sowie seitlicher Auffahrt in den Hof.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Instandhaltung und Bewirtschaftung der landeseigenen Schlossanlagen (ohne Personal und sonstigen Sachaufwand), nach Drucksache 7/527 vom 3. Mai 2017, abgerufen am 17. Januar 2018
  2. Neue Obere Landesbehörde gegründet: „Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern“, Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 28. Dezember 2017, abgerufen am 17. Januar 2018
  3. Drucksache 7/527 vom 3. Mai 2017, abgerufen am 17. Januar 2018
  4. Nach der Begründung der Landesregierung für die Gesetzesvorlage, Drucksache 7/527 vom 3. Mai 2017, abgerufen am 17. Januar 2018
  5. Blübaum verlässt Staatliches Museum Schwerin, Meldung des NDR vom 28. Juni 2018, abgerufen am 28. Juni 2018
  6. Staatliches Museum Schwerin, Wir über uns, abgerufen am 24. Februar 2018
  7. Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern, Wir über uns, abgerufen am 24. Februar 2018
  8. Land trennt sich von Schloss Karlsburg, Schweriner Volkszeitung vom 10. Januar 2018, abgerufen am 20. Januar 2018
  9. Verhandlungen über Schloss Ludwigsburg beschlossen, insidegreifswald.de, 11. Dezember 2017