Staatsrecht
Fach des öffentlichen Rechts, das sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt
Staatsrecht bezeichnet:
- allgemein ein Fach und den Bereich des Öffentlichen Rechts, der sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt; speziell:
Siehe auch:
Wiktionary: Staatsrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen