Die staatsrechtliche Beschwerde war in der Schweiz bis zu ihrer Einschränkung ein Rechtsmittel, mit dem Grundrechtsverletzungen der Bürger durch staatliche Organe direkt vor dem höchsten Gericht, dem Bundesgericht, angefochten werden konnten. Sie wurde in den 1990er Jahren aus Gründen der Arbeitsüberlastung des Bundesgerichts relativiert: Heute muss auch bei Grundrechtsverletzungen vor Anrufung des Bundesgerichts der reguläre Instanzenzug über die kantonalen Verwaltungsgerichte beschritten werden. Sofern allerdings kein kantonales Rechtsmittel zur Verfügung stand, konnte weiterhin staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden.

Mit dem Bundesgerichtsgesetz von 2007 wurde die staatsrechtliche Beschwerde durch die annähernd gleichwertige subsidiäre Verfassungsbeschwerde ersetzt.[1] Es gilt weiterhin, dass die Bundesgesetze für das Bundesgericht massgebend sind und die Verfassungsgerichtsbarkeit dadurch beschränkt bleibt.

Literatur

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  • H. R. Schwarzenbach: Allgemeines Verwaltungsrecht, Stämpfli Bern

Einzelnachweise

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  1. Andreas Kley: Staatsrechtliche Beschwerde. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 24. Februar 2012, abgerufen am 3. Oktober 2019.