Stadt Wiesbaden (Landschaftsschutzgebiet)

Landschaftsschutzgebiet in Wiesbaden, Hessen, Deutschland
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Das Landschaftsschutzgebiet Stadt Wiesbaden ist ein Landschaftsschutzgebiet, das den größten Teil der unbebauten Fläche der Stadt Wiesbaden umfasst. Mit einer Fläche von 12.858 Hektar umfasst es ungefähr 62,7 % der Stadtfläche und ist eines der größten Landschaftsschutzgebiete in Hessen. Das Landschaftsschutzgebiet wurde am 12. Oktober 2010 eingerichtet. Es umfasst verschiedene Naturräume wie das Main-Taunus-Vorland, die Wiesbadener Bucht, Teile des Vortaunus, des Rheingaus und der Untermainebene. Im Norden des Stadtbereichs überschneidet sich das Schutzgebiet mit dem Naturpark Rhein-Taunus. Innerhalb des Schutzgebiets befinden sich sieben Naturschutzgebiete und die FFH-Gebiete Buchenwälder nördlich von Wiesbaden, Rabengrund, Goldsteintal und Rettbergsaue.

LSG Stadt Wiesbaden

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Der Rabengrund von Wiesbaden ist Teil des Landschaftsschutzgebietes

Der Rabengrund von Wiesbaden ist Teil des Landschaftsschutzgebietes

Lage Wiesbaden, Hessen, Deutschland
Fläche 128,58 km²
Kennung 2414001
WDPA-ID 555513808
Geographische Lage 50° 5′ N, 8° 14′ OKoordinaten: 50° 4′ 55″ N, 8° 14′ 29″ O
Stadt Wiesbaden (Landschaftsschutzgebiet) (Hessen)
Stadt Wiesbaden (Landschaftsschutzgebiet) (Hessen)
Meereshöhe von 83 m bis 608 m
Einrichtungsdatum 2010
Verwaltung Stadt Wiesbaden

Amtliche Verordnung für das Schutzgebiet

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Nach der Schutzgebietssatzung und laut Verordnung der Stadt Wiesbaden aus dem Jahr 2010 hat das Landschaftsschutzgebiet folgende Zwecke:[1]

  • die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der von einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung geprägten Kulturlandschaft wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, wegen ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung und für den Schutz des Naturhaushalts;
  • die Erhaltung der großen zusammenhängenden Waldgebiete als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Ressourcenschutz und die landschaftsgebundene Erholung;
  • die Sicherung der Fließgewässer und ihrer Auen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und für den Biotopverbund;
  • die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durch den Schutz von Klima, Boden, Wasser und Luft;
  • die Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, der Eigenart und der Schönheit des Landschaftsbildes und die Erhaltung der Landschaft als störungsfreier und frei zugänglicher Erlebnisraum für die landschafts- und freiraumgebundene Erholung;
  • die Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen, artenreichen, die Kulturlandschaft prägenden Lebensräume, insbesondere Hainsimsen-Buchenwälder und sonstige Laub- und Laubmischwälder, Feuchtgrünländer, Seggenriede und Röhrichte sowie Magerrasen, Streuobstbestände, Wegraine und Gewässerläufe mit den sie begleitenden Auen einschließlich der heimischen Tierwelt;
  • die Erhaltung und bestandsschonende Entwicklung von Landschaftsteilen mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung wie Garten-, Boden- und Kulturdenkmälern und landschaftsprägender Gelände- und Nutzungsformen (Hohlwege, Terrassen, Streuobstwiesen);
  • die Erhaltung und Entwicklung von Biotopvernetzungsstrukturen.
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Commons: Landschaftsschutzgebiet Wiesbaden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Zitiert aus: Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Stadt Wiesbaden“ und zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Hessische Mainauen“ vom 24. September 2010. (PDF) In: wiesbaden.de. Abgerufen am 24. April 2020.