Eine Stadtschaft war eine städtische Grundkreditanstalt (Pfandbriefanstalt). Stadtschaften wurden nach dem Vorbild der preußischen Landschaften als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute der Städte eingerichtet. Die älteste war der Württembergische Kreditverein von 1825, in dem städtische Hauseigentümer und ländliche Grundbesitzer zusammengeschlossen waren.[1][2] Stadtschaften wurden in Preußen insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg staatlich gefördert, um zu erreichen, dass Hypotheken zu besonders günstigen Konditionen aufgenommen werden konnten.[3]

Goldpfandbrief über 100 Goldmark der Preußischen Zentralstadtschaft vom 1. Oktober 1926

Die preußischen Stadtschaften Stadtschaft der Provinz Brandenburg (Berlin), Pommersche Stadtschaft (Stettin), Ostpreußische Stadtschaft (Königsberg in Preußen), Stadtschaft der Provinz Hannover (Hannover), Stadtschaft der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen (Schneidemühl), Oberschlesische Stadtschaft (Ratibor), Stadtschaft der Provinz Sachsen (Halle an der Saale) und Stadtschaft der Provinz Niederschlesien (Breslau) waren in der Preußischen Zentralstadtschaft zusammengeschlossen.[4]

Literatur

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  • Walter Hofmann: Handbuch des gesamten Kreditwesens. Deutsches Institut für Bankwissenschaft und Bankwesen, 1941.
  • Eckhard Wandel: Banken und Versicherungen im 19. und 20. Jahrhundert. Göttingen 1998, ISBN 3-486-53691-5.
  • Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd.2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen deutschen Doppelrevolution 1815-1845/49. München 1989, ISBN 3-406-32490-8.

Einzelnachweise

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  1. vgl. auch 1918 folgte die Gründung der Stadtschaft für die Provinz Hannover als Institut für die Bereitstellung von Darlehen für den städtischen Wohnungsbau. Nord/LB
  2. vgl. Pfandbriefe einer Stadtschaft
  3. Stadtschaften. auf: finanzlexikon.de
  4. Der Goldpfandbrief der Preußischen Zentralstadtschaft, S. 2