Standardsorte
Der Begriff der Standardsorte wird in der Käseverordnung (KäseV) verwendet
Der Begriff der Standardsorte wird in der deutschen Käseverordnung (KäseV) verwendet. Sie finden sich in Anlage 1 zu § 7 KäseV.[1] Dabei werden innerhalb von drei Abschnitten zu verschiedenen Käsegruppen korrespondierende Sorten definiert. Diese sind im Folgenden dargestellt.
Abschnitt A
BearbeitenGruppe der Hartkäse:
Gruppe der Schnittkäse:
Gruppe der halbfesten Schnittkäse:
Gruppe der Weichkäse:
Gruppe der Frischkäse:
Abschnitt B
BearbeitenAbschnitt C
Bearbeiten- Provolone
- Mozzarella
- Schnittfester Mozzarella (Mozzarella schnittfest)