Eine Standesinitiative (abgekürzt Kt.Iv.) ist in der Schweiz ein Entwurf oder eine allgemeine Anregung zu einer Verfassungsänderung, einem Gesetz oder einem Bundesbeschluss, den bzw. die ein Kanton (Stand) der Bundesversammlung einreicht. Die Grundlage dafür findet sich in Art. 160 der Bundesverfassung. Die Details sind im Parlamentsgesetz[1] geregelt.

Eine Standesinitiative wird wie eine parlamentarische Initiative behandelt.[2] Im Durchschnitt wurden in den 10 Jahren 2009–2018 ca. 25 Standesinitiativen pro Jahr eingereicht.[3]

Dieses Vorschlagsrecht ist grundsätzlich sowohl dem Vorschlagsrecht des Bundesrates (Bundesregierung) als auch dem Vorschlagsrecht einzelner Parlamentarier (parlamentarische Initiative) gleichgestellt.

Eine Standesinitiative durchläuft ein zweistufiges Verfahren. Zunächst prüfen die zuständigen Parlamentskommissionen des National- und Ständerates, ob dem Vorschlag Folge zu geben ist. Geprüft wird dabei, ob ein Regelungsbedarf besteht und ob das Vorgehen auf dem Wege der Standesinitiative zweckmässig ist. Wird einer Initiative Folge gegeben, so arbeitet die zuständige Kommission des Rates, in dem die Initiative eingereicht wurde, eine Vorlage aus und unterbreitet diese dem Plenum.

Die Standesinitiativen werden in der parlamentarischen Geschäftsdatenbank Curia Vista nachgewiesen.

Die Standesinitiative ist nicht zu verwechseln mit dem Kantonsreferendum.

Literatur

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  • Martin Graf: Art. 115-117. In: Martin Graf, Cornelia Theler, Moritz von Wyss (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung. Kommentar zum Parlamentsgesetz (ParlG) vom 13. Dezember 2002. Basel 2014, ISBN 978-3-7091-2975-3, S. 787–799. (Online)

Einzelnachweise

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  1. Art. 115
  2. Art. 117
  3. Fakten und Zahlen, parlament.ch
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