Steinebrunn und Neuruppersdorf
Grundherrschaft im Erzherzogtum Österreich unter der Enns
Die Herrschaft Steinebrunn und Neuruppersdorf war eine Grundherrschaft im Viertel unter dem Manhartsberg im Erzherzogtum Österreich unter der Enns, dem heutigen Niederösterreich.
Ausdehnung
BearbeitenDie Herrschaft umfasste zuletzt die Ortsobrigkeit über Drasenhofen, Steinebrunn, Fünfkirchen, Neuruppersdorf, Kleinschweinwart, Stützenhofen und Zlabern.[1] Der Sitz der Verwaltung befand sich im Schloss Fünfkirchen.
Geschichte
BearbeitenLetzter Inhaber der Familienfideikommissherrschaft war der k.k. Kämmerer Otto Graf von Fünfkirchen (1800–1872), bis diese mit den Reformen 1848/1849 aufgelöst wurde.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Carl von Gochnat: Nieder-Oesterreichischer Dominien-Schematismus für das Jahr 1848. [Ein Handbuch des ganzen Personalstandes von den sämmtlichen Dominien in Oesterreich unter der Ens (etc.).] Verlag bei Edlen von Schmidbauer und Holzwarth, Wien 1848, S. 157 (Scan in der Google-Buchsuche).