Stelzen (Eisfeld)

Ortsteil von Sachsenbrunn

Stelzen ist ein Ortsteil der Stadt Eisfeld im Landkreis Hildburghausen in Thüringen.

Stelzen
Stadt Eisfeld
Koordinaten: 50° 27′ N, 10° 59′ OKoordinaten: 50° 26′ 30″ N, 10° 59′ 18″ O
Höhe: 582 m
Einwohner: 83
Eingemeindung: 14. April 1994
Eingemeindet nach: Sachsenbrunn
Postleitzahl: 98673
Vorwahl: 03686
Ortsansicht
Ortsansicht

Stelzen liegt am Fuße des Bleßberges im Thüringer Schiefergebirge auf einer Höhe von 673 Meter über NN. Stelzen ist verkehrsmäßig über die Kreisstraße 528 zu erreichen. In einer Grotte am Rand des Ortes entspringt der Fluss Itz.[1]

Geschichte

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Die Marienkirche war früher eine Wallfahrtskapelle. Sie wurde 1467 erweitert und 1650 umgebaut. Die urkundliche Ersterwähnung des Dorfes erfolgte 1340.[2]

1957 wurde Stelzen nach Schirnrod eingemeindet, wurde 1961 aber wieder eine eigenständige Gemeinde.[3] Der Ort gehörte seit dem 14. April 1994 zur Gemeinde Sachsenbrunn und hatte 83 Einwohner. Zum 1. Januar 2019 kam Stelzen im Zuge der Eingemeindung von Sachsenbrunn zur Stadt Eisfeld.[4]

In Stelzen wird Itzgründisch, ein mainfränkischer Dialekt, gesprochen.

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Commons: Stelzen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Stelzen auf der Website der Gemeinde Sachsenbrunn. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. Januar 2017; abgerufen am 18. Januar 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sachsenbrunn.de
  2. Wolfgang Kahl: Ersterwähnung Thüringer Städte und Dörfer. Ein Handbuch. 5., verbesserte und wesentlich erweiterte Auflage. Rockstuhl, Bad Langensalza 2010, ISBN 978-3-86777-202-0, S. 274
  3. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen seit 01.01.1948 in den neuen Ländern. Metzler-Poeschel, Stuttgart 1995, ISBN 3-8246-0321-7 (Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder).
  4. Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2018 S. 795 ff., aufgerufen am 20. Januar 2019