Der Bremer Stockangelschein ist eine Kombination aus amtlichem Berechtigungsschein und Gewässerschein. Der Schein erlaubt das Angeln auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen mit Stockangeln. Die Erlaubnis gilt nur für volljährige Bürger der Stadt und ausschließlich für genau festgelegte lokale Fließgewässer in öffentlicher Hand.

Bremer Stockangelschein

Geschichte und Berechtigungsumfang

Bearbeiten

Der Stockangelschein ist eine Bremensie, die sich auf das Stockangelrecht bremischer Bürger beruft, das Kaiser Karl V. im 16. Jahrhundert erlassen hat. Der Schein berechtigt Bremer Bürger – Personen mit dortigem Hauptwohnsitz – ab dem Alter von 18 Jahren zum Angeln für den eigenen Bedarf. Er erlaubt die Benutzung von höchstens zwei Angelruten gleichzeitig pro Person in der Weser, der Kleinen Weser, in der Lesum flussaufwärts bis zur Lesumbrücke in Burglesum sowie im tideabhängigen Teil des Flusses Geeste. Das Bremische Fischereigesetz (BremFiG § 9, Stockangelrecht bremischer Bürger) vom 17. September 1991 hat auf diesen historisch begründeten Sonderfall Rücksicht genommen.

Der Stockangelschein ist kein Fischereischein, somit dürfen von Gewässerpächtern keine Erlaubnisscheine für andere als die selbst gepachteten Gewässer ausgestellt werden. Ausnahmen vom Recht zum Stockangeln sind die Bremer Häfen (um die Sicherheit des Hafenbetriebs nicht zu gefährden) sowie Schon- und Naturschutzgebiete. In den Bremer Häfen und in Schon- und Naturschutzgebieten ist das Angeln im Prinzip generell verboten,[1] für die Häfen kann jedoch ein zusätzlicher Erlaubnisschein[2] beim Hafenamt Bremen erworben werden.

Bearbeiten
  • Stockangelschein. Bürgerservice auf service.bremen.de, abgerufen am 22. Dezember 2017.
  • § 9 Stockangelrecht bremischer Bürger. In: Bremisches Fischereigesetz. Transparenzportal Bremen, abgerufen am 23. Februar 2021.
  • Häufig gestellte Fragen. Landesfischereiverband Bremen, abgerufen am 18. Juli 2010.
  • Diskussion: Das Bremer Stockangelrecht. aalfreunde.de, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 18. Juli 2010.@1@2Vorlage:Toter Link/www.aalfreunde.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Transparenzportal Bremen - Bremisches Fischereigesetz (BremFiG) vom 17. September 1991. Abgerufen am 23. Februar 2021.
  2. Hansestadt Bremisches Hafenamt - Online-Angebot Erlaubnisschein zum Fischfang in den Häfen in Bremen. Abgerufen am 23. Februar 2021.