Strafarbeit

schriftliche Aufgabe, die eine erzieherische Konsequenz darstellen soll

Als Strafarbeit gilt eine im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme erteilte schriftliche Aufgabe, die eine erzieherische Konsequenz darstellen soll. Die Brüder Grimm erläutern den Begriff in ihrem Deutschen Wörterbuch mit den Worten, Strafarbeit sei eine „‘kleinere, zur strafe verhängte arbeitsleistung’ … so in heer und schule … dazu sehr häufig in schriftlicher form;“[1] Auch Krünitz gab in seiner Oeconomischen Encyclopädie von 1858 die Strafarbeit als eine neben „Carcer…., schlechte Schulzeugnisse und Fortjagung oder Entfernung von der Schule“ bestehende Schulstrafe an.[2]

Strafarbeit: Eine ganze Seite mit dem Satz „Ich darf nicht in der Schule schwatzen.“ beschreiben
Strafarbeit: Aufsatz über das Betragen in der Schule
Strafarbeit eines Mönchs – bemalter Türflügel einer Betkapelle in Altzella

Die Strafarbeit wird von Lehrpersonen in Schulen häufig als „Zusatzaufgabe“ bezeichnet, da sie Schülerinnen und Schüler, die nach Ansicht der Lehrerperson im Unterricht die nötige Aufmerksamkeit vermissen ließen, ermöglichen soll, den verpassten Lernstoff nachzuholen.[3] Doch auch das mehrmalige Abschreiben von Sätzen oder Wörtern gehört noch immer zum Repertoire dieser Strafe.[4]

In allen Schulgesetzen in Deutschland sind derartige Erziehungsmaßnahmen erlaubt. Strafarbeiten werden in der pädagogischen Fachsprache Zusatzarbeiten genannt.[5]

Der Focus schreibt dazu:

„50-mal den Satz „Ich darf nicht schwätzen“ auf ein Blatt Papier zu schreiben zählt zu den mechanischen Strafarbeiten und ist ebenfalls entwürdigend. Auch seitenweises Abschreiben von Texten oder vielfaches Schreiben desselben Wortes, auch wenn dies als Übungsarbeit deklariert ist, darf somit den Schülern nicht zugemutet werden.“[6]

Siehe auch

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Wiktionary: Strafarbeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Strafarbeit. – Abschnitt: 2). In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 19: Stob–Strollen – (X, 3. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1957, Sp. 618 (woerterbuchnetz.de).
  2. kruenitz1.uni-trier.de
  3. Strafarbeit ersetzt den Rohrstock. In: Berliner Morgenpost, 5. Juli 2004.
  4. Iris Röll: Strafarbeiten, Nachsitzen, Fernsehverbot: Marco, sitz! In: Focus Online. 17. Dezember 2007, abgerufen am 14. Oktober 2018.
  5. Schulrecht: Was dürfen Lehrer? Focus, Stand: 28. Februar 2007.
  6. Barbara Esser: Disziplin in der Schule. In: Focus Online. 10. November 2007, abgerufen am 14. Oktober 2018.