Stromliefervertrag
Stromliefervertrag ist ein Überbegriff für Verträge zur Bereitstellung und Abnahme von elektrischer Energie. Grundsätzlich lassen sich diese zwischen Kraftwerksbetreibern, Netzbetreibern, Stromhändlern, Versorgungsunternehmen und Endkunden als Vertragsparteien in allen Kombinationen schließen. Der Vertrag regelt die bereitzustellende Vertragsleistung sowie das dafür zu erbringende Entgelt (Strompreis), das sich aus bis zu neun unterschiedlichen Entgelten, Umlagen und Steuern zusammensetzt.[1] Es ist zwischen individuell ausgehandelten Verträgen und Standardverträgen (Formularverträgen) zu unterscheiden.
Vertragstypen (Beispiele)
Bearbeiten- Power Purchase Agreement (PPA)[2][3][4]
- Differenzkontrakt, bzw. Contract for Difference (CFD)[5]
- Anschlussnutzungsvertrag
- Netzanschlussvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag
Preismodelle
BearbeitenLiteratur
BearbeitenSiehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Bundesnetzagentur: Wie setzt sich der Strompreis zusammen? abgerufen am 4. September 2022.
- ↑ OAR US EPA: Physical PPA. EPA, 14. Januar 2022, abgerufen am 18. April 2024 (englisch).
- ↑ PricewaterhouseCoopers: Power Purchase Agreements (PPA). Abgerufen am 18. April 2024 (deutsch).
- ↑ Stephan Schnorr: Power Purchase Agreements: Stromlieferverträge für Erneuerbare Energien (= essentials). Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2022, ISBN 978-3-658-37909-4, doi:10.1007/978-3-658-37910-0 (springer.com [abgerufen am 18. April 2024]).
- ↑ Parliament adopts reform of the EU electricity market | News | European Parliament. 11. April 2024, abgerufen am 18. April 2024 (englisch).