Sturmfreiheit

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Sturmfreiheit steht für:

  • im Festungsbau ursprünglich die Eigenschaft einer Burg oder Festung, gegen das Eindringen eines Angreifers (den Sturmangriff, das Erstürmen) gesichert zu sein
  • in der Umgangssprache das Unbeobachtetsein von Erwachsenen, Vorgesetzten oder sonstigen Respektspersonen („sturmfreie Bude“)

Siehe auch:

Wiktionary: sturmfrei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen