Die Summarische Risikoprüfung (SRP) ist ein systematisches, vorlagengestütztes (weitgehend standardisiertes und digital vorbereitetes), interaktives Prüfungsnetz und wird in der steuerlichen Betriebsprüfung zur Risikoabschätzung und strategischen Ausrichtung, zur einzelfallbezogenen Prüffeldselektion sowie zur Aufdeckung von Manipulationen eingesetzt.[1][2][3][4][5][6][7] In fast allen Bundesländern, der Bundesbetriebsprüfung, Teilen des Zolls und der niederländischen Finanzverwaltung wird u. a. das SRP-Konzept mit seinen Schwerpunkten „Methodenverständnis inkl. -validierung“ und „systematische Vernetzung diverser Prüfungsansätze für aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen“ als Einstieg in die komplexe[8] digitale Prüfungstechnik genutzt (z. T. unter dem Namen „Visualisierung“); so haben auch erste Erfahrungen mit den zunehmend verbreiteten B(usiness-)I(ntelligence)-Programmen gezeigt, dass auf Basis der SRP ein besseres Verständnis der Arbeitsweise zu beobachten ist.

Mit der SRP können insbesondere umfangreiche Besteuerungsdaten untersucht werden; dies betrifft auch die Konzernbetriebsprüfung/Verrechnungspreisprüfung sowie die „Tax Compliance Management Systeme“ der Wirtschaftsprüfung[9]. Grundsätzlich dient die SRP der steuerlichen Betriebsprüfung für die schnelle Einschätzung der Notwendigkeit einer Intensivprüfung von Besteuerungsdaten (Risikomanagement[10]), die Festlegung und Eingrenzung von Prüffeldern und die komplette Beweisführung bei Mängeln im Bereich der vollständigen Erfassung von Einnahmen inklusive einer Zuschätzung basierend auf den vorliegenden Betriebsdaten; aufgrund der inneren (mehrperspektivischen und interaktiven) Ergebnisabsicherung wird ihr eine hohe Aussagesicherheit attestiert.[11][12]

Insgesamt kann mit der SRP der Prüfungsablauf wesentlich effizienter gestaltet werden. Die Methode setzt auf bewährten, von Gerichten anerkannten Verprobungsmethoden auf und verknüpft diese mit weiteren Analyseansätzen zu einem systematischen Netz.[13]

Entwicklung

Bearbeiten

Die SRP ist seit Mitte 2007 vom Betriebsprüfer Andreas Wähnert aus Schleswig-Holstein unter bundesweiter Vernetzung mit Kollegen konzipiert und verbreitet worden. In der Finanzverwaltung Schleswig-Holstein wird das Verfahren seit 2008 geschult und in der Prüfungspraxis angewendet.[14] Außerdem haben unter anderen Andreas Wähnert und Erich Huber (Leiter des Bereichs „Neue Prüfungstechnik“ im österreichischen Bundesministerium für Finanzen) im Jahr 2009 die Arbeitsgruppe „Neue interaktive Prüfungstechnik (NiPt)“ zur Optimierung des Einsatzes von elektronischen Prüfmethoden gegründet.[15][16]

Die (Weiter-)Entwicklung von Aus- und Fortbildungsformaten, die Aktualisierung der SRP-Vorlagen hinsichtlich weiterer Funktionalitäten und Anforderungen der Finanzrechtsprechung sowie die Vernetzung des methodischen Wissens und der Prüfungserfahrungen werden i. R. von Treffen und über eine Intranet-Plattform zwischen den Dozenten der Bundesländer bzw. Institutionen regelmäßig ausgetauscht.

Jüngst hat der Bundesrechnungshof (BRH) eine bundeseinheitliche Anwendung sog. IT-gestützter quantitativer Prüfungsmethoden gefordert: „Mit der fortschreitenden Digitalisierung steigt das elektronische Datenvolumen in den Unternehmen beträchtlich. Traditionelle Methoden der steuerlichen Betriebsprüfung, beispielsweise Beleg- und Akteneinsicht, verlieren an Effektivität und Effizienz. Nur IT-gestützte quantitative Prüfungsmethoden können auffällige Muster und Beziehungen in großen Datenmengen ersichtlich machen.“[17] Hintergrund ist, dass „zur Vermeidung der Verfassungswidrigkeit des materiellen Steuergesetzes dieses in ein normatives Umfeld einzubetten [ist], das die tatsächliche Lastengleichheit der Steuerpflichtigen gewährleistet, insbesondere auch durch die Ergänzung des Deklarationsprinzips durch das Verifikationsprinzip“[18], also die gesetzlichen und die Kontroll- bzw. Prüfungsbedingungen der Besteuerung einen weitgehend gleichmäßigen Vollzug ermöglichen sollen – da die digitale Ordnung, Berechnung (Kalkulationen, Kennzahlen etc.) und Modellanalyse (Zeitreihen-, Musteranalysen usw.) von Besteuerungsdaten um ein Vielfaches schneller und genauer funktioniert als analoge Arbeitsweisen, ist eine zügige und vergleichbare Vermittlung von „Digitalkompetenz“ hierfür eine so grundlegende Voraussetzung, dass der BRH ansonsten die „[g]leichmäßige Besteuerung gefährdet“[19] sieht.

Beschreibung

Bearbeiten

Betrieb(swirtschaft)liches Profil

Bearbeiten

Ausgangspunkt einer SRP ist die Aufnahme betrieblicher Bedingungen und Daten des zu prüfenden Unternehmens. Aus diesen werden in Verbindung mit bestehenden Branchenerfahrungen betriebsnahe Erwartungen ermittelt und ein betriebswirtschaftliches Profil erstellt. Das Profil ist die Voraussetzung für eine seriöse Beurteilung von Prüfungsergebnissen.[20][21]

Im Zusammenhang mit der Erkenntnis der hochgradigen Stabilität wirtschaftlicher Abhängigkeiten in betrieblichen Daten[22][23] werden aus dem betriebswirtschaftlichen Profil begründete Annahmen über die Höhe und Entwicklung von Größen und Relationen besteuerungsrelevanter Daten getroffen. Außerdem wird festgestellt, welche Einzelmethoden in welchem Umfang bei der Überprüfung des Betriebs eingesetzt werden können.

Wichtige Einflussfaktoren für das betriebswirtschaftliche Profil sind die Nachfragesituation (z. B. regionale Gegebenheiten und Absatzwege) insbesondere für absolute Erfolgsgrößen eines Unternehmens (z. B. Umsatz, Gewinn). Des Weiteren sind operative Zusammenhänge wie außerordentliche Schwankungen im Warenbestand und die Periodizität des Nachkaufs wichtig für prüfungsrelevante Relationen, wie Rohgewinnaufschlagsätze, Produktivitäten und Rentabilitäten.

Auf Basis dieser Informationen kann durch die systematische Analyse der prüfungsrelevanten Besteuerungsdaten eine wesentlich genauere Einschätzung der betrieblichen Situation und Entwicklung getroffen werden als dies durch den reinen Vergleich von Erfolgskennzahlen möglich ist.[24][25] Auffälligkeiten können aus den Daten herausgefiltert und anschließend auf menschliche Eingriffe (Gestaltungen, Fehler oder Manipulationen) hin untersucht werden. Mit der Analyse können auch einschneidende Veränderungen der Abläufe oder des Umfelds oder Prozessschwächen sowie die gesamte kaufmännische Qualität des Handelns für eine betriebswirtschaftliche Beratung festgestellt werden.

Mit den Vorkenntnissen über die betriebsspezifischen Verhältnisse wie den Marktauftritt des Betriebs und die Prozessabläufe lässt sich die auf die Erstellung des betriebswirtschaftlichen Profils folgende Gesamtbildprüfung der Besteuerungsdaten wesentlich sachgerechter auswerten.[26][27]

Systematik

Bearbeiten

Bei der SRP werden betriebswirtschaftliche Daten und betriebsinterne Entwicklungen mit (internen und volkswirtschaftlichen) Erfahrungen bezogen auf den Erfolgsinhalt und Strukturmerkmale (z. B. Ziffern- oder Werteverteilung) verglichen. Interaktive Korrekturmöglichkeiten (siehe unten) unterstützen dabei die gemeinsame Sachaufklärung von Implausibilitäten.[28] Daraus ergibt sich ein qualifizierter Überblick über die Schlüssigkeit der Besteuerungsgrundlagen mit folgenden Vorteilen für die steuerliche Betriebsprüfung:

  • Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Fehlern oder Steuerhinterziehung nimmt zu, weil eine insgesamt stimmige Manipulation der gesamten betrieblichen Daten nur mit großem Aufwand möglich ist[29][30][31], was zur Qualitätssicherung der Prüfung beiträgt.[32][33]
  • Die Sicherheit des Gesamtergebnisses erhöht sich dadurch, dass Schwächen von Einzelmethoden[34] durch eine mehrperspektivische Absicherung weniger ins Gewicht fallen.

Zum Beispiel kann eine auffällige Warenzeitreihe nach Quartalen durch die Darstellung nach Monaten und als gleitende Trendanalyse kontrolliert werden.

Mit Einsatz der SRP erhält die Betriebsprüfung folgende Analysemöglichkeiten, mit denen besteuerungsrelevante Datenbestände gleichzeitig untersucht werden können:

  • Blockweise Überprüfung von Untersuchungsgegenständen, beispielsweise Waren- oder Leistungsdurchfluss, in mehreren Perspektiven (Vergleichsperiode und Darstellungsform) auf einen erwartungsmäßigen Zusammenhang.
  • Jahrweise Gegenüberstellung von Einzelgrößen auf vergleichbare Entwicklungen.
  • Überprüfung von Besteuerungsgrößen, die anfällig für menschliche Eingriffe (Gestaltungen, Fehler und Manipulationen) sind, auf ihre Ziffern- und Werteverteilungen.

Der Ablauf einer SRP beginnt meist mit der Untersuchung von langen Analyseperioden (z. B. quartalsweise Rohgewinnaufschlagssätze), um einen Überblick zu erhalten. So werden eindeutige Trends oder grobe Unstimmigkeiten ausfindig gemacht. Mit zunehmender Prüfungsgenauigkeit werden immer kürzere Analysezeiträume gewählt, um Auffälligkeiten genauer analysieren zu können. Durch die verschiedenen Darstellungsformen (z. B. die Gegenüberstellung der Graphen von Einkauf und Verkauf unter einseitiger Skalierung eines Zeitreihendiagramms für den absoluten Zusammenhang versus doppelseitige für die relative Beziehung etc.) erhält die Betriebsprüfung die Möglichkeit, Darstellungsschwächen von einzelnen Methoden auszugleichen und die Bedeutung einer Auffälligkeit sachgerecht würdigen zu können.[35][36][37]

Gleichzeitig dienen Strukturtests der steuerlichen Betriebsprüfung zur schnellen und effektiven Aufdeckung menschlicher Eingriffe von vertraglichen Gestaltungen über Erfassungs- und Schlüsselungsfehler bis zu systematisch-digitalen Manipulationen in Besteuerungsdaten (z. B. Tageskasseneinnahmen). Bei den Strukturtests[38][39][40] (Benfordsches Gesetz[41][42] und Logarithmische Normalverteilung[43]) wird ein konkret definierbares und erheblich höheres Sicherheitsmaß (≥ 99 %) angesetzt als bei der reinen Beurteilung von Erfolgskennzahlen (z. B. Richtsatzvergleich oder Zeitreihenanalyse).[44] Mit Strukturtests gefundene Auffälligkeiten im Datenbestand sind folglich mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ein Hinweis auf Manipulation oder können zumindest sonstige betriebliche Besonderheiten aufdecken, die für die Gesamtbetrachtung des zu prüfenden Betriebs relevant sind. Durch eine systematische Eingrenzung homogener Teildatenbestände (z. B. Jahre oder Wochentage) und die Kombination verschiedener Verteilungsbetrachtungen (z. B. Chi-Quadrat-Test[45] für die Gesamt- und Binomialverteilung für die Einzelziffernperspektive) erhöht sich die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Steuerhinterziehungen erheblich.[46][47][48] Inwieweit die den Strukturtests zugrunde gelegten Verteilungsideale valide sind, ist Gegenstand von Diskussionen.[49]

Die ständigen Prüfungserfahrungen mit SRP an einer Vielzahl Fälle haben übereinstimmend aufgezeigt, dass bei redundant-mehrperspektivisch (siehe unten) und interaktiv (siehe unten) abgesicherten Unschlüssigkeiten regelmäßig auch gravierende Ordnungsmängel der Aufzeichnungen vorliegen und eingeleitete Fahndungsmaßnahmen Steuerhinterziehungen feststellen.[50][51][52] Die ebenfalls vorlagenunterstützte Schätzungsmöglichkeit der SRP (Quantilsschätzung[53]) gründet sich ausschließlich auf den Maßgaben der Finanzrechtsprechung zur Bevorzugung der internen Ermittlung[54] sowie zur Schätzungshöhe (allgemeiner Grundsatz zur Verpflichtung der Finanzbehörden innerhalb eines Schätzungsrahmens an die oberste Grenze zu gehen)[55] und nutzt dafür die gesichertsten (wissenschaftlichen) Erkenntnisse zum Streuverhalten mit den Rang-Wert-Verhältnissen der Normalverteilung.[56]

Automatisierung

Bearbeiten

Durch SRP-Vorlagen auf Basis des Programms Microsoft Excel und OpenOffice wird die Erstellung der Prüfungsergebnisse digital deutlich unterstützt.[57] Das hat folgende Vorteile:

  • Die einheitliche Ausgangsbasis ermöglicht einen systematischen Ablauf der Prüfung.
  • Die Prüfungsgeschwindigkeit erhöht sich deutlich gegenüber einer makrogestützten Abarbeitung von verschiedenen Prüfungsmethoden.
  • Die für die Sachverhaltsaufklärung in Massendaten erforderliche Interaktivität kann nachvollziehbar auf Basis der Vorlagen umgesetzt werden.

Zu unterscheiden sind die beiden SRP-Vorlagen „(Leistungs-)BWA“ und „Stochastik“. Die „(Leistungs-)BWA“ dient der systematischen Überprüfung zweier abhängiger Betriebsgrößen wie z. B. des Waren- bzw. Leistungsdurchflusses. Die Vorlage liefert einen Überblick über die Details der wesentlichen Besteuerungsgrundlagen und kann zur Untersuchung von Produktivitäten und weiteren Abhängigkeiten genutzt werden. Außerdem kann mit Hilfe dieser Vorlage die Quantilsschätzung transparent durchgeführt werden.[58] Dies ist insbesondere im Hinblick auf eine tatsächliche Verständigung und der Schätzungsproblematik eine sehr bedeutsame Funktion für die Betriebsprüfung und den Steuerpflichtigen, wenn eine gemeinsame Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht im angemessenen Maße erreicht werden kann.[59]

Die SRP-Vorlage „Stochastik“ gibt unterschiedliche Strukturen (Häufigkeitsverteilungen) der untersuchten Daten wieder. Besteuerungsgrößen werden mit der Vorlage auf ihre natürliche Entstehung hin überprüft und ihre interne Entwicklung verglichen.[60][61][62] Praxisrelevante Probleme bei der Überprüfung auf eine natürliche Entstehung (z. B. die Abgrenzung zwischen Gleichverteilung (Chi-Quadrat-Test[63]) und dem Gesetz nach Benford,[64][65] sowie die von der Datenanzahl abhängige mathematische Auswertbarkeit) sind in der Vorlage berücksichtigt. Außerdem sind Filteroptionen integriert, die eine schnelle Auswahl von Teildatenbeständen und Schnittmengen ermöglichen, um Auffälligkeiten genauer untersuchen zu können.[66]

Die SRP-Vorlagen sind ausschließlich für den Einsatz innerhalb der Finanzverwaltung erstellt worden. Alle Ausdrucke zu den SRP-Auswertungen enthalten allerdings sämtliche zur Reproduktion der Ergebnisse erforderlichen Informationen. Insoweit kann durchaus Einblick in die Arbeit der Finanzverwaltung genommen werden.

Interaktivität

Bearbeiten

Im steuerlichen Verfahrensrecht sind nach der Sphärenverantwortung[67][68] Unschlüssigkeiten einer Gesamtbildsprüfung von Besteuerungsgrundlagen gemeinsam von der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen aufzuklären.

Mit der SRP-Vorlage besteht die Möglichkeit, bei unschlüssigen Prüfungsergebnissen, betriebliche Besonderheiten oder sonstige Gründe für Abweichungen einzugrenzen und nachvollziehbar in den Datenbestand einzupflegen. Dies ist möglich durch

  • die selektive Veränderung der zeitlichen Zuordnung von untersuchten Massendaten,
  • den Ausschluss von verfälschenden Ausreißerdatensätzen,
  • die Anpassung der Wertinhalte an (relevante) konjunkturelle Schwankungen.

Durch die sofortige Aktualisierung der Auswertungsergebnisse der SRP-Vorlagen haben der Steuerpflichtige und die Finanzverwaltung die Möglichkeit, unschlüssige Prüfungsergebnisse unter vertretbarem Aufwand zu klären. Somit kann das Ziel der Steuerkontrolle (§ 88 I AO, § 90 AO, § 145 I AO, § 194 I AO, § 2 I BpO und § 7 BpO), die Besteuerungsgrundlagen in angemessener Zeit möglichst wahrheitsgetreu festzustellen, erreicht werden.[69][70]

Rechtsprechung

Bearbeiten

Der BFH hat in einem obiter dictum die Möglichkeiten des Zeitreihenvergleichs sehr kritisch gesehen und von hohen Anforderungen abhängig gemacht.[71] Der entschiedene Sachverhalt betraf die chronologische Fortschreibung des Aufschlagsatzes, der Warenumsatz und -einkauf bzw. -einsatz in einem Wert zusammenfasst (hier: 10-Wochen-„Gleitschlitten“-Zeitreihe[72] mit dem höchsten ermittelten Wert zur Schlüssigkeitsprüfung und Schätzung des Warenflusses speziell für die leicht verderblichen Waren in der Gastronomie). In der SRP kommen dahingehend drei verschiedene Zeitreihenmodelle in systematischer Kombination zur Anwendung, um in kurzer Zeit einen tiefen Einblick in die Daten zu erhalten.[73] Der zentrale Zeitreihentyp „doppelskalierte Gegenüberstellung von größenangepassten Einzelgrafen (für die beiden Vergleichsreihen)“ hat dabei – gegenüber dem verhandelten Modell -

  • einen anderen Betrachtungsgegenstand: die Reaktionen der beiden Größen aufeinander (anstatt des Faktors „Aufschlagsatz“) und
  • abweichende Eigenschaften: insbesondere eine viel größere Stabilität gegenüber Störeinflüssen.[74][75]

Deshalb sind die Ausführungen des BFH auf die SRP nur begrenzt übertragbar (zur besonderen Art der regelbasierten Zeitreihenanalytik i. R. der SRP s. a.: Finanzgericht Hamburg v. 31. Oktober 2016 – 2 V 202/16, Rz. 48).

Redundanz

Bearbeiten

Nicht aufgeklärte oder aufklärbare Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten bei der Überprüfung von Besteuerungsdaten mindern die Glaubwürdigkeit des Steuerpflichtigen. Die Unstimmig- oder Auffälligkeiten haben somit indiziellen Beweiswert.[76] Nach BGH-Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 27. April 2010[77] und BGH-Urteil vom 25. November 1982[78]) hat das Zusammenkommen mehrerer Beweisanzeichen eine größere Überzeugungskraft als die Einzelbetrachtung der Indiztatsachen. Eine gesonderte Erörterung der einzelnen Indizien ist nicht ausreichend. Vielmehr müssen die Indizien in einer Gesamtabwägung betrachtet werden.[79] Es reicht nach BFH, wenn bei bargeldintensiven Betrieben die formellen Fehler in ihrer Gesamtschau gravierend sind. Dann ist § 158 AO widerlegt und die Beweisführung der Finanzbehörde wird generell möglich. Die Rechtsprechung verlangt keinen weiteren Nachweis für den Umfang der Hinterziehung durch konkrete Nachkalkulation etc. Es reicht dann vielmehr die grob vereinfachte, griffweise Schätzung aus.

Diese Rechtsprechung hat eine enorme Bedeutung für die SRP, weil sich in der Prüfungspraxis häufig mehrere multiperspektivisch abgesicherte Unschlüssigkeiten ergeben. Bei manipulierten Datenbeständen ist die Finanzverwaltung durch die SRP-Vorlagen in der Lage innerhalb kurzer Zeit mehrere Indizien (ungeklärte, redundante Auffälligkeiten) aufzudecken, deren Beweiswert nach der BGH-Rechtsprechung höher anzusehen ist[80] als die (Einzel-)Ergebnisse von statistisch mathematischen oder traditionellen Prüfungsmethoden. Es bleibt weiterhin abzuwarten, wie sich die BFH-Rechtsprechung konkret zu statistisch mathematischen Methoden und im Speziellen zu der SRP in Zukunft entwickeln wird.[81][82][83]

Ausblick

Bearbeiten

Die digitale Erfassung und Dokumentation von Betriebsvorgängen (z. B. Geschäftsvorfälle, Personal-, Kunden-, Prozess- und Bewertungsinformationen) stellt immer größere Anforderungen an interne Kontrollsysteme und externe Prüfungen.[84][85][86] Herkömmliche Kennzahlensysteme sind für die Überprüfung der Betriebsvorgänge in vielen Fällen nicht mehr ausreichend. Deshalb muss auch die Finanzverwaltung ihre Datenanalyseprogramme (IDEA und ACL) weiterentwickeln aber auch andere neue Hilfsmittel, wie die SRP-Vorlagen, in die Prüfungspraxis integrieren.[87][88] Besonders hilfreich ist dabei die wahrnehmungspsychologische Erkenntnis, dass das menschliche Gehirn aus Bildern viel mehr Informationen im Zusammenhang verarbeiten kann als aus Worten und Zahlen,[89] so dass die systematisch-dynamische Visualisierung von Besteuerungsdaten ein enormes Potential für Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen bis hin zur Offenlegung illegaler steuerschädlicher Gewinnverschiebungen in Konzernen bietet.[90][91][92]

Finanzverwaltungsinterne Schulungen der SRP in verschiedenen Bundesländern und spezifische Reaktionen in der Literatur lassen darauf schließen, dass sich der Einsatz der SRP in der Prüfungspraxis in Zukunft stark erweitern wird.[93][94]

Von größter Bedeutung für die erfolgreiche Anwendung der SRP in der steuerlichen Betriebsprüfung des Segments „Betriebe mit überwiegend Bareinnahmen“ wird die zukünftige Rechtsprechung des BFH und des BGH zu statistisch-mathematischen Methoden und der SRP sein. Hierbei muss auch der Beweiswert von Mehrfachindizien im Besteuerungs- und Strafverfahren geklärt werden[95][96] und darüber hinaus die weitere Möglichkeit, die statistischen Analyseergebnisse ggf. als Schätzungsmaßstab zu nutzen.

Grundsätzlich ist die SRP betriebsgrößenunabhängig und auf fast alle Felder der Massendatenprüfung[97] unterschiedlicher Branchen übertragbar. Die SRP ist deshalb auch als Einstieg in die zeit- und ressourcengerechte Massendatenanalyse bei Großbetrieben zu sehen.[98][99]

Betriebliche und betriebswirtschaftliche Überlegungen/Konsequenzen

Bearbeiten

Die SRP-Vorlage kann im Bereich der Prüfung von hinterziehungsauffälligen Einnahmen als eine zeitgemäße Verifikation unternehmerischer Daten verstanden werden, die zeitsparend und weitestgehend standardisiert betrieblich erfasste Daten analysiert.[100] Anders verhält es sich bei einem mit diesen Prüfmethoden (erstmals) konfrontierten Unternehmen. Wurden im Vorfeld weder die komplexen Verknüpfungsmöglichkeiten der im Betrieb genutzten Systeme mit in das Interne Kontrollsystem (IKS) einbezogen[101] noch sich um bestehende „Nachbearbeitungsmöglichkeiten der EDV-Daten“ und den daraus erwachsenden rechtlichen Konsequenzen gekümmert,[102] dann wird im Auseinandersetzungsfall in der Regel viel Zeit für eine Nachbearbeitung und zum Verstehen der standardisierten Ergebnisblätter aus dem SRP benötigt. Dieser Zeitaufwand ist nicht, wie in einer früheren Kritik angeführt, der Prüfmethodik SRP anzulasten.

Aus gesellschaftlicher/unternehmerischer Sicht könnten Standardisierungen, die sowohl die gesetzlichen Vorgaben der digitalen Aufzeichnung[103] als auch auf den neusten technischen Stand angepasste Vereinfachungsregeln berücksichtigen,[104] im beiderseitigen Interesse die Bearbeitungszeiten verkürzen.

Technische Alternativen

Bearbeiten

Im Bereich der Kassenführung können technische Maßnahmen Manipulationen verhindern und so die SRP entlasten. In Hamburg und Berlin ist für Taxis beispielsweise INSIKA als kryptografisches Aufzeichnungssystem geschaffen worden. Einige Staaten schreiben für Registrierkassen Fiskalspeicher vor.

Literatur

Bearbeiten

Rechtsquellen/Erlasse

Bearbeiten
  • Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 (Bundesgesetzblatt Teil I S 1433, Artikel 7 und 8)
  • Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU, BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001, Bundessteuerblatt Teil I 2001 S. 415)
  • § 158 Abgabenordnung „Beweiskraft der Buchführung“
  • Anwendungserlass zu § 158 AO
  • BMF-Schreiben „Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung“ vom 5. September 2023, IV D 3 - S1445/20/10007:006
  • Verfahrensrechtskommentierung zur Gesamtbildprüfung (Verprobung), insbesondere Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 158 AO, Dokumentenstand: 171. Lieferung, 7/2022, Rz. 20 f.

Bücher/Lexika

Bearbeiten
  • SRP-Handbuch [aktualisierte 4./13. (öffentliche/finanzverwaltungsinterne) Auflage vom 29.02.2024], downloadbar vom Landesportal Schleswig-Holstein unter: Schleswig-Holstein/Themen & Aufgaben/Betriebsprüfung (Digital) - Summarische Risikoprüfung.
  • Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung Schleswig-Holstein: Summarische Risikoprüfung (SRP) und Neue Prüfungstechnik (NiPt) – Wichtige Begriffe, juris-Dokumenten-ID bpnw-FMBP00000777 unter dem Pfad Fachinfosystem Bp > Allgemeine Prüfungshinweise > Arbeitspapiere und Leitfäden (das Dokument ist für finanzverwaltungsexterne Nutzer zugänglich).
  • Harle, Georg / Olles, Uwe: Die moderne Betriebsprüfung, 3. Auflage Herne 2016, Verlag: NWB, ISBN 978-3-482-64973-8.
  • Huber, Erich: Die neue Prüfungstechnik – Mathematische Weiterentwicklungen, 1. Auflage Wien 2009, Verlag: LexisNexis ARD ORAC, ISBN 978-3-7007-4309-5.
  • juris Lexikon Steuerrecht, Betriebsprüfung - Summarische Risikoprüfung (SRP), 2. Auflage Dez. 2021.
  • Liekenbrock, Bernhard / Wähnert, Andreas: Digitale Betriebsprüfung – Effiziente Vorbereitung und planvolle Begleitung, 1. Auflage Düsseldorf 2021, IDW-Verlag, ISBN 978-3-8021-2520-1.
  • Rau, Simon: Statistisch-mathematische Methoden der steuerlichen Betriebsprüfung und die Strukturanalyse als ergänzende Alternative, 1. Auflage Lohmar – Köln, Verlag: Josef Eul, ISBN 978-3-8441-0142-3.
  • Sell, Jana: Quantitative Verprobungsmethoden in der Betriebsprüfung – Evaluation mathematisch-statistischer Verfahren und ihrer Verwertbarkeit in der Rechtsprechung, Dissertation, Hamburg 2021, Verlag: Dr. Kovač, ISBN 978-3-339-12240-7.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Wähnert, Andreas: Zeitgemäße Datenanalyse der Betriebsprüfung – Das Datenprüfungsnetz „Summarische Risikoprüfung (SRP)“, In: DER BETRIEB 45/2016, S. 2627–2631.
  2. Wähnert, Andreas: Einsatzmöglichkeiten neuer Prüfverfahren für die Finanzverwaltung – Integration der neuen Prüfungsmethoden in ein systematisches Risikomanagement, In: BBK 15/2009, S. 738–747.
  3. Wähnert, Andreas: Summarische Risikoprüfung – Echtes Risikomanagement in der Finanzverwaltung mit Hilfe einer neuen Prüfungsmethode, In: StBp 10/2008 S. 296–299.
  4. Wähnert, Andreas: Anwendung summarischer Methoden in der elektronischen Betriebsprüfung, In: BBK 11/2008, S. 581–588 und S. 633–642.
  5. Wähnert, Andreas: „Bildgebende Verfahren“ in der (Groß- und Konzern-)Betriebsprüfung – Gläserne Massendaten für korrekte rechtliche Bewertungen, In: StBp 2014 S. 217 – 221.
  6. Der Spiegel, Steueroase Deutschland 40/2013 S. 74–77.
  7. Süddeutsche.de: Steueroase Deutschland, 7. November 2013.
  8. Vgl. z. B. Enquete-Kommission des Bundestages "Berufliche Ausbildung in der digitalisierten Arbeitswelt", nachzulesen unter: Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 1. November 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundestag.de
  9. Weiterführend zu diesen speziellen Anwendungen: Liekenbrock, Bernhard / Wähnert, Andreas: Digitale Betriebsprüfung – Effiziente Vorbereitung und planvolle Begleitung. 1. Auflage. IDW-Verlag, Düsseldorf 2021, ISBN 978-3-8021-2520-1.
  10. Europäischen Union, Generaldirektion Steuern und Zollunion: Compliance und Risikomanagement für Steuerverwaltungen, 2010. (Memento des Originals vom 25. April 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/ec.europa.eu(PDF; 747 kB)
  11. Pump, Hermann (RiFG a. D.) / Heidl, Wolfgang (StB/FAStR): Hilfestellung bei der Kassenführung durch den steuerlichen Berater, In: StBp 2014 S. 162 – 167, 204 – 210.
  12. Becker, Arno: Außenprüfung digital – Prüfungsmethoden im Fokus (Teil II), In: DStR 25/2016, S. 1430–1436.
  13. Wähnert, Andreas: Beweislast und Schätzung im Zusammenhang mit modernen Verprobungsnetzen, In: StBp 4/2011, S. 108 ff.
  14. Finanzministerium Schleswig-Holstein: Mehrergebnisse der Betriebsprüfung: Mehr Schein als Sein, Punkt 20.2, 2012. (PDF; 111 kB)
  15. Huber, Erich / Wähnert, Andreas: Neue Interaktive Prüfungstechnik (NiPt) – Der systematische Einsatz neuer Prüfverfahren in der Finanzverwaltung In: NWB 2009 S. 2814 – 2818.
  16. Wähnert, Andreas: Deutung von Zeitreihenauffälligkeiten - Die Stabilität wirtschaftlicher Abhängigkeiten In: StBp 2014 S. 97 – 101.
  17. Bemerkungen 2020, Pkt. 20. Bundesrechnungshof (BRH), abgerufen am 6. Januar 2021.
  18. BFH v. 16.5.2013, BStBl. II 2014, 225.
  19. Bemerkungen 2020, Pkt. 20. BRH, abgerufen am 6. Januar 2021.
  20. Seer: in Tipke/Kruse AO/FGO zu § 158 AO, Rz. 17, 136.
  21. Wiggen, Martin: Die Beweiskraft des Zeitreihenvergleichs, In: StBp 2008, S. 168–173.
  22. Wähnert, Andreas: Aussagekraft und Belastbarkeit von Zeitreihenvergleichen – Erkenntnisse der Neuen interaktiven Prüfungstechnik (NiPt), In: BBK 9/2013, S. 420–429.
  23. Wähnert, Andreas: Deutung von Zeitreihenauffälligkeiten – Die Stabilität wirtschaftlicher Abhängigkeiten, In: StBp 2014, S. 97–101.
  24. Knief, Peter: Verbesserte Risikofrüherkennung und Bonitätsanalyse durch eine neue „BWA 2008“, In: Risiko Manager Spezial II/2008, S. 24–33.
  25. Pump, Hermann /Heidl, Wolfgang: Hilfestellung bei der Kassenführung durch den steuerlichen Berater, StBp 2014, S. 162 – 167, 204 – 210.
  26. Wähnert, Andreas: Einsatzmöglichkeiten neuer Prüfverfahren für die Finanzverwaltung – Integration der neuen Prüfungsmethoden in ein systematisches Risikomanagement, In: BBK 15/2009, S. 740 ff.
  27. Wähnert, Andreas: Anwendung summarischer Methoden in der elektronischen Betriebsprüfung, In: BBK 11/2008, S. 581–588 und S. 633–642.
  28. Wähnert, Andreas: Interaktive Außenprüfung – Möglichkeiten der gemeinsamen Sachverhaltsaufklärung im digitalen Zeitalter, In: Stbg 1/2014 S. 20 – 27.
  29. Huber, Erich: Steueraufsicht und Betriebsprüfung in der Zeit der Kassenandroiden und ohne INSIKA – Grundgedanken, Ziele, Risiken und zweitbeste Lösungen, In: StBp 2012 S. 301 – 307, 333 – 339 sowie StBp 2013 S. 5 – 12, 35 – 43, 71 – 79 und 93 – 101.
  30. Härtl / Schieder: Ordnungsmäßigkeit digital geführter Erlösaufzeichnungen – Elektronische Registrierkassen und digitale Erlöserfassungssysteme im Brennpunkt des Steuerrisikos Erlösverkürzung, In: StBp 2011 S. 33–40, 68–74.
  31. Hill: The difficulty of Faking Data, In: Chance, Vol. 12, No. 3, 1999, S. 27.
  32. Seer in Tipke/Kruse AO/FGO zu § 158 AO, Rz. 21b.
  33. Ehlers: Tax Compliance, In: NWB 18/2012 S. 1535–1543.
  34. FG Köln vom 27. Januar 2009, 6 K 3954/07.
  35. Wähnert, Andreas: Beweislast und Schätzung im Zusammenhang mit modernen Verprobungsnetzen, In: StBp 4/2011, S. 109.
  36. Wähnert, Andreas: Einsatzmöglichkeiten neuer Prüfverfahren für die Finanzverwaltung – Integration der neuen Prüfungsmethoden in ein systematisches Risikomanagement, In: BBK 15/2009, S. 738–747.
  37. Wähnert, Andreas: Manipulationspsychologie – Kann Manipulation dauerhaft unsichtbar bleiben?, In. StBp 04/2013 S. 102–105
  38. Huber, Erich: Manipulationssysteme, Urkundenunterdrückung und Beweisverderber – von der Systemkontrolle zur Generalschätzung, In: StBp 2003, S. 193–199.
  39. Gebbers, Harald: Die Strukturanalyse, In: StBp 2007, S. 225–231, 257–263 u. 289–298.
  40. Brähler, Gernot / Bensmann, Markus / Emke, Anna-Lena: Der Einsatz mathematischstatistischer Methoden in der digitalen Betriebsprüfung, Ilmenauer Schriften zur Betriebswirtschaftslehre 4/2010, Verlag proWiWi e.V., Ilmenau, ISBN 978-3-940882-23-3.
  41. Nigrini: Taxpayer compliance application of Benford´s Law, In: Journal of the American Taxation Association, Vol. 18, No. 1, 1996, S. 72–91
  42. The Law of anomalous Numbers, In: Proceedings of the American Philosophical Society 78/1938, Nr. 4, S. 551–572.
  43. Wähnert, Andreas: Logarithmische Normalverteilung als Prüfungsmittel für Wirtschaftsdaten - Die Logik eines leistungsfähigen Verteilungsmusters, StBp 1/2016, S. 1–6.
  44. Wähnert, Andreas: Der Beweiswert der Neuen interaktiven Prüfungstechnik (NiPt) – Chi-Quadrat-Test und vergleichbare Verfahren in der Betriebsprüfung, In: BBK 8/2014 S. 380 – 391.
  45. Gebbers, Harald: Analyse der Rechtsprechung zum Chi-Quadrat-Test in der Außenprüfung – Anwendung zur Prüfung von Erlösen und Fahrtenbüchern, In: StBp 2008, S. 209–214 u. 290–296.
  46. Wähnert, Andreas: Die Ziffernanalyse als Bestandteil zeitgemäßer Prüfungsansätze, In: StBp 2012 S. 241 – 246.
  47. Wähnert, Andreas: Einsatzmöglichkeiten neuer Prüfverfahren für die Finanzverwaltung – Integration der neuen Prüfungsmethoden in ein systematisches Risikomanagement, In: BBK 15/2009, S. 738–747.
  48. Wähnert, Andreas: Das große Potenzial von Strukturvergleich in der Revision, In: SteuerConsultant 4/2012, S. 18–23.
  49. Petersen, Tim: Benford's Law und die Betriebsprüfung - Eine Erwiderung auf Wähnerts "Interaktive Außenprüfung - Möglichkeiten der gemeinsamen Sachverhaltsaufklärung im digitalen Zeitalter" (Stbg 2014 S. 20 ff.) aus wissenschaftshistorischer Perspektive, In: Stbg 2015, S. 506–511; Wähnert, Andreas: Eine Antwort auf Petersens "wissenschaftshistorische" Betrachtung des Benford's Law: Sachgerechte Maßstäbe für die Neue Prüfungstechnik, In: Stbg 2015, S. 511–516; Petersen, Tim: "Fehlalarm" - eine Antwort auf Andreas Wähnerts Replik und "Klarstellung", In: Stbg 2015, S. 516–519.
  50. Webel, Karsten / Wähnert, Andreas: Der Verdacht einer Steuerstraftat während der Außenprüfung - § 10 BpO im Kontext der Digitalisierung, In: NWB 44/2014, S. 3324–3334.
  51. Seer in Tipke/Kruse AO/FGO zu § 158 AO, Rz. 24.
  52. Madauß, Norbert: Statistische-mathematische Methoden in Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, In: NZWiSt 1/2014 S. 24 – 26.
  53. FG Hamburg, Beschluss vom 26. August 2016, 6 V 81/16.
  54. FG Münster vom 19. August 2004, 8 V 3055/04, EFG 2004 S. 1810.
  55. BFH vom 9. März 1967, IV 184/63, BStBl. 1967 III S. 349.
  56. Schumann, Jan Christoph / Wähnert, Andreas: Die Quantilsschätzung – Schätzung anhand eines objektivierten Leistungsfähigkeitsmaßes, In: Stbg 12/2012 S. 535 – 539.
  57. Graf, Olaf: Datenanalyse und Mitwirkungsverpflichtung bei steuerlichen Betriebsprüfungen – eine Symbiose?, In: BBK 7/2012, S. 331–341
  58. Schumann, Jan Christoph/Wähnert, Andreas: Die Quantilsschätzung – Schätzung anhand eines objektiven Leistungsfähigkeitsmaßstabs, In: Stbg 12/2012, S. 535–539.
  59. Wähnert, Andreas: Einsatzmöglichkeiten neuer Prüfverfahren für die Finanzverwaltung – Integration der neuen Prüfungsmethoden in ein systematisches Risikomanagement, In: BBK 15/2009, S. 740 ff.
  60. Huber, Erich: Manipulationssysteme, Urkundenunterdrückung und Beweisverderber – von der Systemkontrolle zur Generalschätzung, In: StBp 2003, S. 193–199.
  61. Gebbers, Harald: Die Strukturanalyse, In: StBp 2007, S. 225–231, 257–263 u. 289–298.
  62. Brähler, Gernot / Bensmann, Markus / Emke, Anna-Lena: Der Einsatz mathematischstatistischer Methoden in der digitalen Betriebsprüfung, Ilmenauer Schriften zur Betriebswirtschaftslehre 4/2010, Verlag proWiWi e.V., Ilmenau, ISBN 978-3-940882-23-3.
  63. Gebbers, Harald: Analyse der Rechtsprechung zum Chi-Quadrat-Test in der Außenprüfung –Anwendung zur Prüfung von Erlösen und Fahrtenbüchern, In: StBp 2008, S. 209–214 u. 290–296.
  64. Nigrini: Taxpayer compliance application of Benford´s Law, In: Journal of the American Taxation Association, Vol. 18, No. 1, 1996, S. 72–91
  65. The Law of anomalous Numbers, In: Proceedings of the American Philosophical Society 78/1938, Nr. 4, S. 551–572.
  66. Wähnert, Andreas: Einsatzmöglichkeiten neuer Prüfverfahren für die Finanzverwaltung – Integration der neuen Prüfungsmethoden in ein systematisches Risikomanagement, In: BBK 15/2009, S. 743 ff.
  67. Seer in Tipke/Kruse AO/FGO zu § 158 AO, Rz. 14.
  68. Gräber, FGO, 7. Aufl., § 96 FGO mw.N.
  69. Wähnert, Andreas: Beweiskraft systematisch-redundanter Verprobungsansätze, In: NWB 37/2010, S. 2964 f.
  70. Wähnert, Andreas: Die Beweislast im Besteuerungsverfahren – Brennpunkt „Einnahmenvollständigkeit“, In: SteuerConsultant 11/2011, S. 16–19.
  71. BFH vom 25. März 2015 - X R 20/13.
  72. Nöcker, Gregor (RiBFH, X. Senat): Zeitreihenvergleich im Gleitschlitten versus Programmierprotokolle der Registrierkasse - Anmerkungen zum BFH-Urteil X R 20/13 und einiges mehr, In: NWB 48/2015, S. 3548–3557.
  73. Wähnert, Andreas: Zeitgemäße Datenanalyse der Betriebsprüfung – Das Datenprüfungsnetz „Summarische Risikoprüfung (SRP)“, In: DER BETRIEB 45/2016, S. 2627–2631.
  74. Wähnert, Andreas: Die Unterschiedlichkeit von Zeitreihenmodellen - Wie sehr sich Zeitreihenvarianten in der Prüfungsanwendung unterscheiden, StBp 3/2016, S. 61–66.
  75. Pump, Hermann/Wähnert, Andreas: Das BFH-Urteil zum Zeitreihenvergleich als Verprobungs- und Schätzungsmethode, In: NWB 39/2015, S. 2869 f.
  76. Becker, Arno / Giezek, Bernd / Webel, Karste / Wähnert, Andreas: Der Beanstandungsanlass nach § 158 AO, DStR 32/2016, S. 1878–1885.
  77. BGH-Urteil vom 27. April 2010, 1 StR 454/09.
  78. BGH-Urteil vom 25. November 1982 – 4 StR 564/82.
  79. Wähnert, Andreas: Die unterschätzte Bedeutung von Indizienketten in der Prüfungspraxis In: BBK 24/2011, S. 1187–1192.
  80. Buse, Johannes: Ausgewählte Entscheidungen zum Steuerstrafrecht, In: StBp 2012, S. 108 ff.
  81. Wähnert, Andreas: Die unterschätzte Bedeutung von Indizienketten in der Prüfungspraxis In: BBK 24/2011, S. 1192 f.
  82. Wähnert, Andreas: Das große Potenzial von Strukturvergleich in der Revision, In: SteuerConsultant 4/2012, S. 23.
  83. Rau, Simon: Statistisch-mathematische Methoden der steuerlichen Betriebsprüfung und die Strukturanalyse als ergänzende Alternative, S. 66 f., 2012, 1. Auflage Lohmar – Köln, Verlag: Josef Eul, ISBN 978-3-8441-0142-3.
  84. IDW PH 9.330.3, Einsatz von Datenanalysen, Stand: 24. August 2010, FN-IDW 1/2011, S. 59 ff., In: WPg Supplement 1/2011, S. 35 ff.
  85. Huber, Erich / Reckendorf, Jens / Zisky, Norbert: Die Unveränderbarkeit der (Kassen-)Buchführung nach § 146 Abs 4 AO im EDV-Zeitalter und INSIKA, In: BBK 12/2013, S. 567 -- 579, BBK 13/2013 S. 610 – 620 und BBK 14/2013 S. 663 – 678.
  86. „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, BMF-Schreiben vom 14. November 2014
  87. Wähnert, Andreas: Das große Potenzial von Strukturvergleich in der Revision, In: SteuerConsultant 4/2012, S. 19 ff.
  88. Wolenski, Volker/Weiskopf, Jörg: Einsatz indirekter Prüfungsmethoden in der Großbetriebsprüfung am Beispiel der Einzelwertberichtigung, In: BBK 03/2013 S. 128–133.
  89. Barnard, Fred R.: One look is worth a thousand words, veröffentlicht in einer US-amerikanischen Zeitschrift der Werbebranche 1921: nachzulesen unter: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
  90. Werner, Stefan / Wähnert, Andreas: Verbildlichende Prüfung am Beispiel der Gewinnverlagerung - Die Überlegenheit der Visualisierung von Datenregeln und -verteilungen gegenüber Kennzahlen, IStR 19/2016, S. 811–814.
  91. Wolenski, Volker / Wähnert, Andreas: Systematische Visualisierung von internationalen Gewinnverschiebungen - Beispiele für verbesserte Möglichkeiten durch Neue interaktive Prüfungstechnik (NiPt), In: IWB 3/2015, S. 105–111.
  92. Wähnert, Andreas: „Bildgebende Verfahren“ in der (Groß- und Konzern-)Betriebsprüfung – Gläserne Massendaten für korrekte rechtliche Bewertungen In: StBp 2014 S. 217 – 221.
  93. Pump, Hermann / Heidl, Wolfgang: Hilfestellung bei der Kassenführung durch den steuerlichen Berater, StBp 2014 S. 162 – 167.
  94. Madauß, Norbert: Statistische-mathematische Methoden in Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, In: NZWiSt 1/2014 S. 24 – 26.
  95. Rau, Simon: Statistisch-mathematische Methoden der steuerlichen Betriebsprüfung und die Strukturanalyse als ergänzende Alternative, S. 66 f., 2012, 1. Auflage Lohmar – Köln, Verlag: Josef Eul, ISBN 978-3-8441-0142-3.
  96. Wähnert, Andreas: Das große Potenzial von Strukturvergleich in der Revision, In: SteuerConsultant 4/2012, S. 23.
  97. Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse e.V. (Hrsg.), Digitale Datenanalyse, Interne Revision und Wirtschaftsprüfung, Synergien nutzen – Prüfungen optimieren, 2009, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-12633-0.
  98. Weiskopf, Jörg / Wähnert, Andreas: Transfereffekte moderner Verprobungsansätze auf die Großbetriebsprüfung In: BBK 3/2012, S. 127–133.
  99. Eintrag der Bundesfinanzakademie vom 10. März 2014 unter „Aktuelles“, nachzulesen unter: Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 2. November 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesfinanzministerium.de
  100. Bsp.: Wähnert, Andreas: Aussagekraft und Belastbarkeit von Zeitreihenvergleichen, In: BBK 09/2013 S. 421–429 m.w.N.
  101. Graf, Olaf: Anforderung an die Vorlage von Einzelaufzeichnungen, In: BBK 18/2013 875–882
  102. Pump, Hermann: Rechtsfolgen bei Anwendung von Manipulationssoftware (Zappersoftware), In: DStZ 09/2013, S. 299–306.
  103. Huber, Erich / Reckendorf, Jens / Zyski, Norbert: Die Unveränderbarkeit der (Kassen-)Buchführung nach § 146 Abs. 4 AO im EDV-Zeitalter und INSIKA, In: BBK 12–14/2013, S. 568–579, 610–620, 663–678.
  104. Graf, Olaf: Anforderung an die Vorlage, ebenda zur Diskussion der Datenherausgabe aus Warenwirtschaftssystemen