Suo jure (auch suo iure) ist der lateinische Ausdruck für „in eigenem Recht“.[1] Er wird üblicherweise im Zusammenhang mit Adelstiteln verwendet, meist für Frauen, die einen Titel durch Geburt geerbt haben (und nicht etwa durch Heirat).[2]

Beispiele von „suo jure“-Titeln

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Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. suo jure auf de.langenscheidt.com
  2. suo jure auf merriam-webster.com (englisch)