Eine Systemführerschaft ist die Wahrnehmung übergeordneter Aufgaben eines Eisenbahnunternehmens für mehrere gleichartige Unternehmen in der Schweiz.[1]

Eine Infrastrukturbetreiberin kann übergeordnete Aufgaben des Eisenbahninfrastruktur­betriebs oder -entwicklung für mehrere andere Infrastrukturbetreiberinnen wahrnehmen.[2] Im stark vernetzen Betrieb über verschiedene Infrastrukturen hinweg werden so einheitliche Lösungen ermöglicht und Insellösungen vermieden.

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben die folgenden Systemführerschaften inne:[3]

Die Rhätische Bahn (RhB) ist Systemführerin für die Zugbeeinflussung der Meter- und Spezialspurbahnen (ZBMS) und die RAILplus AG ist Systemführerin betreffend Interaktion Fahrzeug/Fahrweg Meterspur.[1]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur vom 16. November 2016 des Schweizerischen Bundesrates an den National- und Ständerat. In: Bundesblatt (BBl) 2016, S. 8683
  2. Artikel 36 des Eisenbahngesetzes (EBG). Auf: admin.ch
  3. Systemaufgaben. Bundesamt für Verkehr, abgerufen am 31. August 2022.