Der Begriff Türschild hat zwei unterschiedliche Bedeutungen.

Messingtürschilder mit Drücker um 1900
Namensschild als Türschild

Abdeckplatte

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Zum einen bezeichnet Türschild eine Abdeckplatte über den Aussparungen im Schlossbereich des Türblattes bzw. Türflügels mit einem Führungslager für den Türdrücker.[1] Das Führungslager gibt dem Türdrücker den axialen und radialen Sitz. Man unterscheidet Langschild und Kurzschild. Benennung der Türschild/Türrosettenteile und ihre Kurzzeichen nach DIN 18 255:[2]

  • Langschild = L
  • Kurzschild = K
  • Türrosette = R (für Türrosette)
  • Türdrückerrosette = DR
  • Schlüsselrosette = SR
  • Profilzylinderlochung = PZ (für Profilzylinder)
  • Buntbartlochung = BB (für ein Buntbartschloss)
  • Sonderlochung = SO (z. B. für Ovalzylinder)
  • Einsatz im Wohnbereich = Wo (geringe Beanspruchung, geringe Benutzungshäufigkeit)
  • Einsatz im Objektbereich = Ob (hohe Beanspruchung, hohe Benutzungshäufigkeit)

Bezeichnungsbeispiele: „Garnitur DIN 18 255 – L – BB – AI-Wo“ = Türdrückergarnitur mit Langschildern (L) mit Lochung für Buntbart (BB) aus Aluminium für Einsatz im Wohnbereich.

Namensschild

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Zum anderen kann Türschild ein Namensschild sein, das an oder auf der Tür angebracht wird; es trägt den Namen des Bewohners oder Nutzers oder die Bezeichnung des Raumes, in den die Tür führt.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN 18255:2002-05: Baubeschläge. Türdrücker, Türschilder und Türrosetten. Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung, Beuth-Verlag, Berlin 2002. Der in der Norm im Titel und durchgehend im Text verwendete Plural „Türschilder“ belegt sächliches Genus.
  2. DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN 18255:2002-05: Baubeschläge. Türdrücker, Türschilder und Türrosetten. Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung, Beuth-Verlag, Berlin 2002, S. 6, Tabelle 1.