Taktische Einheit

Zusammenfassungen von Personal und Material deutscher Hilfsorganisationen
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Als Taktische Einheiten werden bei den deutschen Hilfsdiensten nach ihrem taktischen Nutzen erfolgende Zusammenfassungen von Personal und Material bezeichnet, die einsatzrelevante Aufgaben selbstständig erledigen können, um einen ihrer Größe entsprechenden Einsatzauftrag selbstständig abzuarbeiten.[1]

Grundlagen

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Die taktische Gliederung der Kräfte wird in der Regel nach folgendem Schema vorgenommen,[2] wobei die einzelne Einsatzkraft (Helfer) die Grundlage aller Einheiten bildet: Kleinste Einheit ist ein Trupp, die nächstgrößeren Einheiten heißen Staffel (nicht bei allen Organisationen vorhanden; bspw. Hubschrauberstaffel oder Rettungshundestaffel), Gruppe und Zug. Die größte Taktische Einheit ist der Verband. Je nach Organisation und Staat können die Einheiten unterschiedliche Personalstärke und Selbstständigkeit besitzen.

Deutschland

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Angabe der Personalstärke
 
Aufstellung eines selbständigen Trupps (Taktische Zeichen)
 
Aufstellung einer Staffel (Taktische Zeichen)
 
Aufstellung einer Gruppe (Taktische Zeichen)

Die verschiedenen Stärken der Einheiten werden in Deutschland in unterschiedliche Taktische Einheiten und Verbände gegliedert. Gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 3 handelt es sich je nach Mannschaftsstärke hierbei um[3]:

  • einen Selbstständigen Trupp,
  • eine Staffel,
  • eine Gruppe,
  • einen Zug oder
  • einen Verband.

Die Stärke und Gliederung der Feuerwehreinheiten sind in Deutschland einheitlich in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ festgelegt. Die Mannschaftsstärke wird in der Form Einheitsführer/Unterführer/Mannschaft/Gesamtstärke angegeben. Andere Hilfsorganisationen haben eigene Rechtsgrundlagen. Über Sprechfunk wird z. B. die Stärke eines Zuges (1/3/18/22) wie folgt gemeldet: „Eins – Drei – Achtzehn – Gesamt Zwoundzwanzig“.

Führer selbstständig agierender Feuerwehreinheiten müssen die Ausbildung zum Gruppenführer besitzen.[4]

Entsprechend der oben genannten Einheitsgrößen sind die genormten Fahrzeuge der Feuerwehr mithin auf eine entsprechende Gruppen-, Staffel- oder (selbstständige) Truppbesatzung ausgelegt.

Geschichte

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Mit der Bildung von Löschmannschaften in Form von Pflichtfeuerwehren Anfang des 19. Jahrhunderts wurden auch deren Auswahl und Anzahl festgelegt. So hatte der Ortsvorstand eine Abteilung rüstiger Männer auszuwählen, welche „unter eigenen Anführern steht, und zum Retten von Menschen, Hausthieren und Effecten bestimmt ist“. „Ihre Auswahl und Anzahl richtet sich nach der Stärke der Population der betreffenden Gemeinde.“ Beispielsweise erlies die herzoglich-nassauische Regierung im November 1826 eine diesbezügliche Verordnung für ihr Herrschaftsgebiet.[5]

Österreich

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Bei den Einheiten der österreichischen Feuerwehren ist zu beachten, dass es die Staffel (noch) nicht gibt. Die Gruppe ist als „Löschgruppe“ mit einer Mannschaftsstärke von neun Einsatzkräften (der Mannschaft eines Löschfahrzeuges) oder als „Tanklöschgruppe“ mit sieben Einsatzkräften aufgestellt. Aufgrund neuer baulicher und gesetzmäßiger Beschränkungen der Feuerwehrfahrzeuge wird die Staffel mit sechs Personen auch in Österreich diskutiert. Eine Gruppe befehligt jeweils ein Gruppenkommandant, einen Zug ein Zugskommandant und der Verband der Verbandskommandant.

Feuerwehr

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Der Trupp ist die kleinste Einheit und besteht üblicherweise aus zwei Feuerwehrangehörigen, einem Truppführer und einem Truppmann, auch als (0/0/2/2) geschrieben. Diese Art von Einheit ist Bestandteil der Einheiten Staffel oder Gruppe und somit keine selbstständige operierende Einheit.[3] Eine Person der Einsatzkräfte fungiert als Truppführer (Österreich: Truppkommandant). Die Einheit wird landläufig auch als „Löschtrupp“ bezeichnet.[6]

Selbstständiger Trupp

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Dagegen ist der Selbstständige Trupp von (0/1/2/3) eine Einheit, die als selbstständige taktische Einheit eingesetzt werden kann. Er besteht aus einem Truppmann und einem Maschinisten und wird von einem Truppführer geführt,[3] der jedoch die Qualifikation eines Gruppenführers besitzen muss.[4] Sie wird vor allem auf Fahrzeugen eingesetzt, die lediglich Platz für eine Truppbesatzung haben (Drehleitern, Rüstwagen, diverse Gerätewagen, SW 2000-Tr, diverse Tanklöschfahrzeuge etc.), auch der Zugtrupp ist als selbstständiger Trupp anzusehen.

Aufgrund personeller Engpässe und ihrer Sonderaufgaben/-funktion, wodurch sie i. A. nicht selbstständig, allein tätig werden, ist es heutzutage allerdings möglich, dass diese Fahrzeuge nur noch mit der Besatzung eines Trupps 0/1/1/2 (oft 0/0/2/2) besetzt werden und dann an der Einsatzstelle einem Gruppen-/Staffelführer eines Löschfahrzeuges oder direkt dem Zugführer unterstellt werden.[7]

Aufgrund mangelnden Personals und verbesserter Technik, welche entsprechend arbeitserleichternd wirkt, ist die Staffel bei vielen Feuerwehren in der Praxis oftmals die tatsächlich eingesetzte taktische Grundeinheit.[8] Sie besteht aus sechs Personen (0/1/5/6): einem Staffelführer, der die Ausbildung eines Gruppenführers benötigt,[4] einem Maschinisten, sowie Angriffstrupp und Wassertrupp.[3]

Die Gruppe ist die taktische Grundeinheit zum Abarbeiten von Einsätzen der Feuerwehr und besteht aus neun Personen (0/1/8/9), dem Gruppenführer (in Österreich: Gruppenkommandant), einem Maschinisten, einem Melder, sowie den drei Trupps: Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp.[3] Die Gruppe kann auch aus der Besatzung eines Staffel- und eines Truppfahrzeugs gebildet werden. Dabei stellt die Truppbesatzung in der Regel den Schlauchtrupp und den Melder. Bei einem voll besetzten Löschgruppenfahrzeug beträgt die Mannschaftsstärke bereits (0/1/8/9).

Der Zug (1/3/18/22) ist die größte reguläre taktische Einheit und besteht im Regelfall aus zwei Gruppen (jeweils 0/1/8/9), dem Zugführer (1/0/0/1) und dem Zugtrupp (0/1/2/3). Der Zugtrupp setzt sich aus Führungsassistent (Stellvertretendem Zugführer, früher auch als Gruppenführer zbV bezeichnet), Melder und Fahrer zusammen. Dieser unterstützt den Zugführer. Je nach Situation können verschiedene Züge der Feuerwehr zum Einsatz kommen. Die bekanntesten sind Löschzug, Rüstzug und Gefahrstoffzug.

Gemäß FwDV 3 kann ein Zug auch für besondere Aufgaben um einen Selbstständigen Trupp, eine Staffel oder eine Gruppe erweitert werden[3] und hat folglich eine Stärke von bis zu 31 Einsatzkräften (1/4/26/31). Der hierfür früher verwendete Begriff des „erweiterten Zugs[9] (auch „verstärkter Zug“ genannt) wurde nicht in die zurzeit gültige FwDV 3 übernommen.

Besonders bei den Berufsfeuerwehren hat jedoch ein Zug inzwischen kaum noch die Stärke von 22 Einsatzkräften. Heutzutage rückt ein Löschzug meist mit 16 Feuerwehrangehörigen aus.[10] Bei den Berufsfeuerwehren ist dies aus Einsparungsgründen der Fall. Bei Freiwilligen Feuerwehren kommt eine solche Reduktion vor allem durch Personalknappheit zustande, die besonders werktags tagsüber auftritt. Andererseits kann Personal durch moderne Geräte zumindest teilweise kompensiert werden. Der Löschzug kann auch ohne den oben beschriebenen Zugtrupp zum Einsatz kommen: (1/2/16/19). Auch eine Verringerung des Zugtrupps ist häufig, zum Beispiel (0/1/1/2), der Löschzug wäre dann also mit (1/3/17/21) unterwegs.

Bei kleineren Schadensereignissen können auch kleinere Fahrzeugkombinationen mit weniger Personal ausrücken. Dabei handelt es sich jedoch dann nicht um einen Zug im Sinne der FwDV 3.

Die Zusammensetzung des Verbandes (präziser Taktischer Verband genannt) ist nicht einheitlich definiert. Als Verbände werden Einheiten mit mehr als 31 Mann bezeichnet, der also größer als ein erweiterter Zug ist. Die Führung obliegt dem Verbandsführer (in Österreich: Verbandskommandant). Oft wird der Verbandsführer von einer Führungsstaffel oder einer Führungsgruppe beim Leiten des Einsatzes unterstützt. Meistens handelt es sich bei den Verbandsführern um besondere Feuerwehrdienstgrade.

Meistens bilden die Kreisfeuerwehrbereitschaften bzw. überörtliche Hilfeleistungskontingente (diese bestehen nicht in allen Bundesländern) einen Verband. Die Größe und Zusammensetzung eines Verbands ist sehr verschieden. Gerade bei Großeinsätzen können auch Verbände gebildet werden, die aus mehreren Fachdiensten bestehen. Teilweise wird der Begriff Verband auch nur als Oberbegriff für Taktische Einheiten oberhalb des Zuges benutzt. Analog zu militärischen Strukturen wird hier oft weiter unterteilt, wobei es auch hier wieder regionale Unterschiede gibt:

  • Verband I = Bereitschaft (bis 2 Züge + Führungstrupp),
  • Verband II = Abteilung (mehr als 2 Bereitschaften) und
  • Verband III = Großverband (mehr als 2 Abteilungen).

So sprach man beispielsweise im erweiterten Katastrophenschutz beim Zusammenwirken zweier Löschzüge von einer Brandschutzbereitschaft.

2-5-Regel

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Die genaue Stärke einer Taktischen Einheit, insbesondere oberhalb der Zugebene, ist nicht exakt festgelegt. Als Faustregel kann die 2-5-Regel (Zwei bis Fünf Regel) herangezogen werden. Kernaussage dieser Regel ist, dass ein Einheitsführer zwischen zwei und fünf Taktische Einheiten der niederen Führungsebene führen kann. Bei mehr als zwei Taktischen Einheiten der niederen Führungsebene kann aber auch eine Aufteilung auf zwei Taktische Einheiten höherer Führungsebene erfolgen mit einer Führung der nächsthöheren Ebene. So könnten beispielsweise – ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit – vier Gruppen von einem Zugführer geführt werden oder als Verband aus zwei Zügen, mit zwei Zug- und einem Verbandsführer.

Alternative Bezeichnungen an der Einsatzstelle

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Neben der Gliederung in Züge und Verbände wird an Einsatzstellen auch die Gliederung in Einsatzabschnitte (nach Taktischen oder räumlichen Erfordernissen) vorgenommen. Hierbei entsprechen die in einem Abschnitt eingesetzten Einheiten meist einem Zug. Der Einsatzabschnittsleiter entspricht dem Zugführer. An Stelle des Begriffes Verbandsführer (Verbandsführung) wird hier dann der Begriff Einsatzleiter verwendet.

Technisches Hilfswerk

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Die Grundeinheit des Technischen Hilfswerks (THW) ist der Zug. Jeder THW-Ortsverband verfügt über mindestens einen Technischen Zug, bestehend aus Zugtrupp, einer Bergungsgruppe und mindestens einer Fachgruppe. Im Rahmen des neuen taktischen Einheitenmodells[11] wurde der Fachzug Logistik, bestehend aus Zugtrupp Logistik, einer Fachgruppe Materialwirtschaft und einer Fachgruppe Verpflegung sowie ggf. einem Trupp Schwere Transportaufgaben, neu eingeführt. Zudem wurde im Juli 2021 der Fachzugs Führung/Kommunikation, bestehend aus einem Zugtrupp, einem Stab, einer Fachgruppe Führungsunterstützung und einer Fachgruppe Kommunikation, eingeführt. Während die Technischen Züge fast alle Fachgruppen und unabhängigen Trupps als Teileinheiten haben können, sind die Fachzüge nur mit bestimmten Fachgruppen oder Trupps besetzt, die der Ausrichtung des Fachzuges entsprechen. Die Personalstärke eines Technischen Zugs hängt daher von der Zahl der Fachgruppen und deren Größe ab, liegt aber typischerweise im Bereich von 25–50 Personen (bei 2–4 Gruppen). Der Fachzug Logistik hingegen hat eine einheitliche Personalstärke von 28 Personen (32 bei Vorhandensein eines Trupps Schwere Transportaufgaben).

Der Zug wird von einem Zugführer geleitet, dem der Zugtrupp (sowie ggf. weitere unabhängige Trupps) und alle Gruppen unterstehen.

Die Gruppe ist die auf die Erfüllung eines spezifischen Aufgabenspektrums ausgebildete und ausgerüstete Teileinheit. Während Größe und Ausstattung eines Technischen Zuges aufgrund der Zahl und Ausrichtung seiner Fachgruppen stark variiert, sind die Größe und Ausstattung jeder (Fach-)Gruppe einheitlich. Die Personalstärke reicht von 6 Personen (Stärke 0/2/4/6) in der Fachgruppe Sprengen bis 18 Personen (Stärke 0/4/14/18) in der Fachgruppe Brückenbau und Fachgruppe Ölschadensbekämpfung.

Jede Gruppe wird von einem Gruppenführer geleitet, dem ein oder mehrere Trupps unterstehen.

Der Trupp ist zumeist eine Untereinheit der Gruppe. Einzelne Trupps (z. B. der Trupp Unbemannte Luftfahrt) sind keiner Gruppe zugeordnet, sondern direkt in den Technischen Zug oder Fachzug eingegliedert. Die Personalstärke einer Gruppe liegt zwischen vier Personen (Stärke 0/1/3/4) und zehn Personen (0/1/9/10) in manchen Bergungsgruppen.

Jeder Trupp wird von einem Truppführer geleitet, dem die Fachhelfer des Trupps unterstehen.

Hilfsorganisationen & Katastrophenschutz

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Die Hilfsorganisationen werden vorrangig im Rettungsdienst, Sanitäts- und Betreuungsdienst tätig. Eine einheitliche Vorgabe für deren Gliederungen gibt es nicht, es gelten örtliche und organisationsinterne Regelungen.

Rettungsdienst

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Kennzeichnend für den Einsatz im Rettungsdienst ist eine Vielzahl von Einzelfahrzeugen (Krankentransportwagen (KTW), Notfallkrankenwagen (N-KTW), Rettungswagen (RTW), Notarztwagen (NAW), Rettungstransporthubschrauber (RTH), Intensivtransporthubschrauber (ITH) Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) usw.), die meist nicht als taktische Einheit zusammengefasst werden, sondern im direkten Durchgriff auf das Einzelfahrzeug geführt werden (von einem Einsatzleiter Rettungsdienst bzw. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL) in Verbindung mit Leitendem Notarzt (LNA)). Das ist neben der täglichen Routine im Einzelnotfall vor allem in der Tatsache begründet, dass diese Rettungsmittel nicht stationär vor Ort bleiben, bis der Einsatz abgearbeitet ist, sondern (mit Ausnahme des NEF) nach Versorgung vor Ort den Patienten abtransportieren und gegebenenfalls dann wieder an den Einsatzort zurückkehren – bei größeren Einsätzen schwankt die Zahl der sich vor Ort befindenden Fahrzeuge und Einsatzkräfte des Rettungsdienstes damit ständig.

Großschadenslagen und Katastrophenschutz

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Katastrophenschutzeinheiten sind hinsichtlich Stärke, Aufbau und Führungsstruktur festgelegte Gruppen von Helfern in den am Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen. Ihre genaue personelle und materielle Ausstattung ist abhängig vom jeweiligen Fachdienst der Einheit und richtet sich nach landesspezifischen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.

Bis zum Jahr 1997 war der Katastrophenschutz in Züge, Gruppen und Einrichtungen aufgeteilt, deren Größe und Ausstattung in den Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aufgeführt waren. Diese Vorschriften sind jedoch seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) am 25. März 1997 nicht mehr gültig.[12]

Alle durch Landesrecht aufgestellten Einheiten zum Katastrophenschutz übernehmen danach auch die Aufgabe des Schutzes der Bevölkerung im Verteidigungsfall. Hierfür erhalten Einheiten der Bereiche Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung ergänzende Ausstattung.[13]

Darüber hinaus sind für den Massenanfall von Verletzten (MANV), oder anderen größeren Schadenslagen, in Anlehnung an die Feuerwehreinheiten, folgende taktische Einheiten im Sanitäts- und Betreuungsdienst bekannt:

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Stärke der verschiedenen Einheiten. Die genaue Stärke einer bestimmten Einheit der Katastrophenschutzeinheiten in Deutschland wird durch die jeweilige Dienstverordnung des zuständigen Landes oder des Bundes geregelt.

Taktische Einheit Stärke

(Führer/Unterführer/Helfer/Gesamtstärke)

Hinweis
Verband Mehr als 31 Personen. Als Verband werden Einheiten bezeichnet deren Mannschaftsstärke die Größe eines erweiterten Zuges übersteigt.[3]
Zug Häufige Varianten:

1/3/18/22 (Zugtrupp + 2 Gruppen) oder


1/4/17/22

(Zugtrupp + eine Gruppe, eine Staffel und ein Trupp) oder


1/5/16/22

(Zugtrupp + eine Gruppe und drei Trupps)

Die Standardgröße entspricht einer Mannschaftsstärke von 22 Personen.

Für besondere Aufgaben kann der Zug um einen Trupp, eine Staffel oder eine Gruppe erweitert werden, d. h. maximal umfasst ein Zug eine Mannschaftsstärke von 31 Personen (sogenannter erweiterter Zug).[3]

Gruppe 1/8/9 bis 2/10/12 Standardgröße entspricht einem Trupp und einer Staffel.

Maximalgröße entspricht zwei Staffeln.[3]

Staffel 1/5/6 Standardgröße entspricht zwei Trupps.[3]
Trupp 3/3 oder 1/2/3

Eine Mischung der Fachdienstaufgaben in einer Einheit ist ebenfalls üblich, zum Beispiel ist die Einsatzeinheit stärkebezogen mit einem Zug vergleichbar, besteht aber aus Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes. Für überregionale Hilfeleistungen ist meist vorgesehen, dass die örtlich aufgestellten Einheiten als Verband unter einheitlicher Führung zusammengefasst werden, je nach Organisation und Bundesland bestehen solche Einheiten bereits vorbereitet oder werden ad hoc zusammengestellt (siehe auch Medizinische Task Force).

Bis 2007 verfügte das Deutsche Rote Kreuz mit dem DRK-Hilfszug über die einzige überregional aufgestellte Einheit des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland. Diese bestand aus zuletzt neun Abteilungen an verschiedenen Standorten in Deutschland. Jede Abteilung hatte eine Sollstärke von 104 Helfern (zuzüglich weiteren Helfern an manchen Standorten) und verfügte damit über die personelle Ausstattung von ca. drei Zügen. Der DRK-Hilfszug war damit, entgegen seiner Bezeichnung, hinsichtlich seiner Größenordnung ein Großverband (Verband III).

Für den Einsatz werden weitere Einheiten vorgehalten, die üblicherweise nicht taktisch gegliedert sind, zum Beispiel das Kreisauskunftsbüro oder Sondereinheiten mit abweichender Gliederung wie die Rettungshundestaffel. Die örtlichen Zweige der Hilfsorganisationen haben in der Regel Vereins-Charakter und heißen zwar „Ortsverband“ oder „Bereitschaft“, stellen aber per se keine Taktischen Einheiten in obigem Sinne dar.

Siehe auch

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Literatur

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  • Lothar Schott, Manfred Ritter: Feuerwehr Grundlehrgang FwDV 2. 21. Auflage. Wenzel-Verlag, Marburg 2022, ISBN 978-3-88293-121-1.
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Commons: Taktische Zeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz, 2. überarbeitete Auflage, Januar 2006.
  2. H. Schläfer: Das Taktikschema. 4. Auflage, Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 1982, ISBN 3-17-012101-4.
  3. a b c d e f g h i j Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 20. Februar 2023.
  4. a b c Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.
  5. Franz-Josef Sehr: Das Entstehen der Pflichtfeuerwehren im Heimatgebiet – Ein staatlicher Versuch zur Brandbekämpfung. In: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2024. Limburg 2023, ISBN 3-927006-61-0, S. 230–237.
  6. Löschtrupp Duden
  7. Feuerwehr Dortmund, „C-Dienst Konzept“, abgerufen am 16. September 2020
  8. LFV Niedersachsen: Erläuterungen zur Einführung der neuen FwDV 3 (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 60 kB), LFV Niedersachsen 2007
  9. Feuerwehr-Dienstvorschrift 5, Der Zug im Löscheinsatz, Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)
  10. Berufsfeuerwehr Karlsruhe: Alarm und Ausrückeordnung abgerufen am 18. Februar 2019.
  11. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Referat E1/THW-Leitung: Konzept für das neue taktische Einheitenmodell auf Basis des THW-Rahmenkonzepts. Bonn 2018, S. 28–31
  12. Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (KatS) (Memento vom 7. Juli 2007 im Internet Archive)
  13. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG). § 13 Ausstattung. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Justiz, 27. März 1997, abgerufen am 11. April 2024.
  14. Rettungsdienstliche Aus-, Fort- und Weiterbildung / Rettungsdienstliche Führungskräfteausbildung / Verbandsführer/in. DRK Landesschule Nordrhein, 1. April 2020, abgerufen am 21. April 2020.
  15. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS): Der Sanitätszug im Katastrophenschutz des Landes Hessen – KatSDV 400 HE. (PDF; 1,57 MB) In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, 1. Januar 2019, abgerufen am 30. März 2023.