Tathandlung
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Der Begriff Tathandlung bezeichnet:
- als politisch-juristischer Terminus die „äußere, durchgeführte Tat“ (im Unterschied zur bloßen Absicht) (siehe Rechtshandlung)
- als strafrechtlicher Begriff den Tathergang
- als philosophischer Begriff den Akt des Ichs, durch den es sich als reflektierendes Ich selbst setzt (siehe Tathandlung (Philosophie))