Teck (Naturschutzgebiet)

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Naturschutzgebiet Teck liegt auf dem Gebiet der Stadt Owen und der Gemeinden Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck und Lenningen im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg. Es wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart am 9. November 1999 durch Verordnung ausgewiesen.

Naturschutzgebiet „Teck“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Hohenbol und Teckberg

Hohenbol und Teckberg

Lage Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
Fläche 3,864 km²
Kennung 1.237
WDPA-ID 319199
Geographische Lage 48° 35′ N, 9° 28′ OKoordinaten: 48° 35′ 17″ N, 9° 28′ 22″ O
Teck (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Teck (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 394 m bis 774,8 m
Einrichtungsdatum 9. November 1999
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Lage und Beschreibung

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Das Gebiet liegt Am Albtrauf zwischen Owen und Bissingen und umfasst den gesamten Teckberg, dessen höchster Punkt auf 774,8 m ü. NHN liegt, und den Hohenbol mit 602,2 m ü. NHN. Es liegt an der Grenze der Naturräume Mittlere Kuppenalb und Mittleres Albvorland. Während die Kuppe und die Oberhänge des Teckberg überwiegend bewaldet sind, sind die Kuppe des Hohenbols sowie die Unterhänge des Teckbergs mit beweideten Magerrasen bedeckt. Am Hangfuß schließen sich ausgedehnte Streuobstwiesen an.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck des Gebiets ist „die Erhaltung und Förderung einer landschaftlich herausgehobenen, vielfältigen Kulturlandschaft mit großflächigen Heiden, Feucht- und Trockenwiesen, Streuobstwiesen, Hecken, Waldsäumen, Alleen, Hainen, Solitärbäumen, Felsen, Höhlen, Quellen und seltenen naturnahen Waldgesellschaften; der ökologisch hochwertigen Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten, darunter einer großen Anzahl bedrohter Arten der "Roten Listen" und einer außergewöhnlich hohen Artenzahl verschiedener Orchideen; von naturgeschichtlichen Erscheinungen; des besonders abwechslungsreichen, reizvollen und typischen Landschaftsbildes und eines für die Erholung hochwertigen, aber schutzbedürftigen Raumes, verbunden mit der Regelung von Sport-, Spiel- und Freizeitaktivitäten sowie eines aus landeskundlichen und kulturellen Gründen bedeutenden Gebiets.“[1]

Siehe auch

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Literatur

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Commons: Teck – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über das Naturschutzgebiet "Teck" vom 9. November 1999 (GBl. v. 17.12.1999, S. 644). Abgerufen am 21. November 2023.