Ausbauzustand

Baustandard eines Verkehrsweges
(Weitergeleitet von Teilausbau)

Der Ausbauzustand ist im Verkehrswesen der bauliche Zustand einer Straße. Vom Ausbauzustand wird allgemein gesprochen, wenn es verschiedene technische Möglichkeiten für den Straßenbau gibt und eine davon gewählt wurde. So kann bei Netzwerken wie dem Mobilfunknetz der Ausbauzustand des Netzes den aktuellen Mobilfunkstandard bezeichnen. Das gilt auch entsprechend für das Straßennetz, Schienennetz und Wasserstraßennetz. Im Hochspannungsnetz ist weder ein geringerer Ausbauzustand als im Bedarfsplan vorgesehen, noch ein höherer Ausbauzustand verboten.[1]

Der Ausbauzustand umfasst sowohl den Straßenneubau als auch die Straßensanierung und betrifft den momentanen Zustand einer Straße

Meist wird der Begriff verengt auf den Ausbauzustand des Straßennetzes. Die Funktion einer Straße bestimmt ihren Ausbauzustand.[2] Hierbei ist ausschlaggebend, wie viele Fahrzeuge eine bestimmte Straße pro Tag als Nutzlast befahren. Der Straßenbau muss beim Ausbauzustand auch die voraussichtliche Verkehrslast und Extremwetter berücksichtigen. Er umfasst die Linienführung, den Straßenquerschnitt und die Lage von Knotenpunkten.

Unterschieden wird zwischen dem Umfang des Straßenausbaus und der Art des Straßenbelags:

  • Umfang des Straßenausbaus:
    • Ein Vollausbau bezeichnet den aus Sicht der Empfehlungen[3] und Vorschriften endgültigen Ausbau einer Straße.
    • Der Teilausbau nähert sich in Stufen an den Vollausbau an, besitzt aber noch in Teilen den alten Ausbaustandard. Dies ist oftmals notwendig, wenn der Ausbau unter laufendem Verkehr vollzogen werden muss und die Straße nicht vollständig gesperrt werden kann. Dieses Verfahren wird häufig bei Autobahnen angewendet.
    • Ein Zwischenausbau stellt eine Zwischenlösung dar, bei der nur die Hauptfahrbahn verbreitert und der Oberbau verstärkt wird. Die Linienführung wird beibehalten, so dass Gefahrenstellen wie enge Kurven oder Knotenpunkte nicht beseitigt werden. Dieses Verfahren wird häufig bei überlasteten Bundes- und Landesstraßen angewendet.
    • Bei der Fahrbahndeckenerneuerung wird nur die Fahrbahndecke erneuert, ohne dass weitere Änderungen erfolgen. Der Straßenquerschnitt wird beibehalten.
  • Art des Straßenbelags oder Oberbaus:

Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen regeln für alle inner- und außerörtlichen Straßen, Wege (außer ländliche Wege) und Verkehrsflächen die Art und Weise des Straßenoberbaus und werden für dessen Bemessung verwendet.

Beim Straßenbelag ergibt sich folgende Übersicht:

Straßenklasse Straßenbelag Beispiele
Naturstraße alle Bodenarten Feldweg, Forstweg, Wellblechpiste
Schotterstraße Schotter Dalton Highway in USA-Alaska  Alaska,
Top of the World Highway in USA-Alaska  Alaska und Yukon  Yukon
Pflasterstraße Pflaster Champs-Elysées in Paris,
viele Wohnstraßen durch Aufpflasterung
Asphaltstraße Asphalt Bundes-, Landes-, Kreisstraßen,
Nationalstraßen, Gemeindestraßen
Betonstraße Beton Autobahnen
(Deutschland  Deutschland, Osterreich  Österreich, Schweiz  Schweiz),
Autostrada (Italien  Italien)
Interstate Highways (Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten)

Nicht alle Autobahnen und Highways sind betoniert, häufig nur eine Teilstrecke davon.

Straßenverkehr

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Im Straßenverkehr ist der Straßenbelag von besonderer Bedeutung. Je hochwertiger er ist, umso mehr Fahrzeugarten können eine Straße problemlos befahren (eine tief durchnässte Naturstraße oder Schotterstraße kann nur von Geländewagen befahren werden, nicht aber von Fahrrädern). Das gilt auch für Witterungseinflüsse, denen der Straßenbelag ausgesetzt ist. Frost- oder Hitzeaufbrüche gibt es nur bei hochwertigem Straßenbelag, nicht jedoch bei Natur- oder Schotterpisten. Auch die Verkehrslast durch hohe Verkehrsdichte und/oder starken Güterverkehr beeinträchtigt den Ausbauzustand und führt zu Fahrbahnschäden. Ein zweiachsiger Lastkraftwagen mit 18 Tonnen zulässigem Höchstgewicht nutzt eine Straße 17000 mal stärker ab als ein Personenkraftwagen.[4] Bei geringer Verkehrsbelastung kann auch der Ausbauzustand geringer sein.[5] Die Knappheit der Finanzierungsmittel öffentlicher Haushalte trägt dazu bei, dass sich der Ausbauzustand verschlechtert (Schlaglöcher).[6] Dadurch wird auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Durch Abnutzung und Witterungseinflüsse verschlechtert sich mithin der Ausbauzustand auch der Straßenbrücken, so dass eine Straßeninstandsetzung und/oder Brückensanierung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands führen soll. Die Qualität des Straßen- und Brückenzustands wirkt sich auf die Verkehrsinfrastruktur aus, zumal Schäden zu einer Netzstörung im Straßennetz (Verkehrsstau, Verspätungen) führen können.

In Deutschland sind beim Straßenbau und bei der Straßeninstandsetzung die Straßenbaurichtlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen und die Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen maßgeblich.

International

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Der Ausbauzustand von Straßen lässt sich international im Regelfall aus der Bezeichnung erkennen:

Staat Straßenbezeichnung
Standardstraße
Straßenbezeichnung
Naturstraße/Schotterstraße
Deutschland  Deutschland, Osterreich  Österreich und Schweiz  Schweiz Autobahn, Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße Feldweg, Wirtschaftsweg
Frankreich  Frankreich autoroute, avenue, boulevard, rue chemin de terre, route de gravier
Spanien  Spanien und Südamerika calle, carretera camino, camino de grava
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten und Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich highway, road, street dirt road, gravel road

Im Regelfall weist die unterste Straßenkategorie gleichzeitig auch den schlechtesten Ausbauzustand auf.

Sonstiges

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Bei der Bewertung der Lage von Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien) spielt auch der Ausbauzustand der umgebenden Straßen eine Rolle.[7]

Der Ausbauzustand betrifft auch andere Bauwerke wie Gebäude oder Wasserstraßen. Bei letzteren ist der Begriff „Zustand“ des § 31 Abs. 1 WHG weit auszulegen und umfasst nicht nur den Querschnitt des Gewässers und die Gestaltung des Ufers, sondern erstreckt sich auch auf die Verwendung der natürlichen Ausbaumaterialien.[8]

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1996, Az.: 4 A 42/95 = NVwZ 1996, 905
  2. Carolin Röhrig, Landleben mit Zukunft?, 2015, S. 128
  3. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (Hrsg.): Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft, Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete, Merkblatt über die Verwendung von Boden ohne und mit Fremdbestandteilen im Straßenbau, Merkblatt über selbst erhärtende Tragschichten im Straßenbau u. a.
  4. Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund (Hrsg.), Empfehlungen für die Erhaltung des kommunalen Straßennetzes, 1999, S. 3
  5. Carolin Röhrig, Landleben mit Zukunft?, 2015, S. 128
  6. Willy Heidtmann, Grundlagen für eine regionale Verkehrsplanung, 1968, S. 30
  7. Rainer Albert, Immobilien- und Bauschadensbewertung II, 2009, S. 1
  8. Volker Zeppernick/Wolfgang Habel, Das Sächsische Wasserrecht, 2005, S. 367 f.; ISBN 978-3-937951-01-0