Tektur (Bauplanung)
Als Tektur bezeichnet man im Bauwesen die Änderung eines Bauantrages durch den Antragsteller.[1]
Begriffsherkunft
BearbeitenDer Begriff Tektur bezeichnet eigentlich einen Deckstreifen mit dem richtigen Text, der über eine falsche Stelle in einem Buch geklebt wird oder aber ein Blatt mit Ergänzungen, das in Bücher, Broschüren o. Ä. eingeklebt wird.[2] Entsprechendes gilt für aufgeklebte Planänderungen auf Architekturzeichnungen, woraus der Begriff für Bauantragsänderung entstand.
Tektur im Baurecht
BearbeitenTektur-Pläne werden benötigt, wenn die im Bauantrag überreichten Pläne nachträglich verändert und genehmigt werden sollen. Alle Änderungen an bereits dem Bauamt vorgelegten Plänen, wie etwa der Wegfall oder die zusätzliche Planung eines Fensters, müssen vor ihrer Realisierung als Tektur[2] nachgereicht werden. Dazu gehören auch alle weiteren Dokumente, welche von der Änderung betroffen sind, wie etwa die Baubeschreibung, die Flächenberechnungen, die Rohbaukosten etc.[1]
In Österreich
BearbeitenIn Österreich gibt es den Begriff Tektur nicht; hier heißt es Auswechslungsplan.[3]
Weblinks
Bearbeiten- Tektur, auf baumentor.de
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Tekturpläne: Bauantrag - Baugenehmigung - Tektur - Bauamt. In: deutscher-bauzeiger.de. Peter Eggert, abgerufen am 26. Januar 2025.
- ↑ a b Tektur. In: duden.de (Duden). Abgerufen am 26. Januar 2025.
- ↑ Margit Bammer: Pläne im Bauwesen. ZRB 2013 / 1. In: ra-w.at. S. IV, abgerufen am 26. Januar 2025.