Als Telegrafenanstalt (historisch auch Telegrafenamt oder Telegraphenagentur) bezeichnete man eine Betriebsstätte im hoheitlichen Dienst, die für die Wahrnehmung des öffentlichen Telegrafendienstes bestimmt waren.[1] Die Telegrafenanstalten wurden Ende des 19. Jahrhunderts häufig mit den Postanstalten vereinigt[2] und, wie die Postämter, der Oberpostdirektion des Bezirks untergeordnet. 1849 wurden optische Telegrafenanstalten in elektrische Telegrafenanstalten umgewandelt[3]. Solche Gebäude wurden in Deutschland häufig stadtbildprägend wie beispielsweise das Telegrafenamt Naumburg, das Telehaus (Mainz), die Hauptpost Königsberg oder die Hauptpost Frankfurt (Oder).

Einzelnachweise

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  1. Duden, Bibliographisches Institut, Mannheim-Wien, 1983, ISBN 3-411-02175-6.
  2. Meyers Konversationslexikon, Band 15 (1889), S. 573, Leipzig
  3. Von der Heydt, IHK Wuppertal, 1956