Terminservicestellen dienen in Deutschland der zeitnahen Vermittlung von Terminen bei niedergelassenen Fachärzten und Psychotherapeuten bei Vorliegen einer Überweisung. Sie werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben. Ihre Einrichtung zum 23. Januar 2016 wurde durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gesetzlich verankert.

Vermittlungsanspruch

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Die rechtliche Grundlage der Terminservicestelle bildet § 75 Abs. 1a SGB V. Soweit das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Parteien ermächtigt hat, präzisiert Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag für Ärzte die rechtliche Grundlage.

Anspruch auf eine Terminvermittlung haben alle gesetzlich versicherten Patienten, die eine Überweisung zu einem Facharzt haben. Für Terminanfragen für Augen- und Frauenärzte ist keine Überweisung erforderlich. Voraussetzung für eine Terminvermittlung zur Akutbehandlung bei einem Psychotherapeuten ist es, dass ein Therapeut die Behandlung empfohlen haben muss. Die Terminservicestelle muss den Anrufenden innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt anbieten. Die Wartezeit zwischen dem Anruf bei der Terminservicestelle und dem zu vermittelnden Termin darf nicht mehr als vier Wochen betragen. Von dieser 4-Wochen-Frist sind alle Routine- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Bagatellerkrankungen ausgenommen. Sofern eine Terminvermittlung in dieser Frist nicht möglich ist, muss die Terminservicestelle dem Versicherten innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten.

Den Versicherten muss ein Facharzttermin in zumutbarer Entfernung angeboten werden. Bei Ärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung darf die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln maximal 30 Minuten länger dauern als zum nächstgelegenen Facharzt. Bei Ärzten der spezialisierten und gesonderten fachärztlichen Versorgung ist ein Plus von 60 Minuten zumutbar.

Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

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Die Terminservicestellen werden von den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben. Bundeseinheitliche Vorgaben hinsichtlich der Umsetzung gibt es nicht, sodass in den KV-Gebieten zu unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen.

Das am weitesten verbreitete Verfahren ist die Nutzung einer elektronisch unterstützten Webanwendung („eTerminservice“), die im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung programmiert wurde. Über dieses Portal können Arztpraxen – zumeist auf freiwilliger Basis – Termine einstellen, die dann durch die Terminservicestellen vergeben werden können. Zum Nachweis ihres Vermittlungsanspruchs erhalten die Patienten vom Hausarzt oder Facharzt mit der Überweisung einen speziellen zwölfstelligen Code, den sie beim Anruf bei der Terminservicestelle angeben müssen. Derzeit nutzen 11 Kassenärztliche Vereinigungen dieses Portal.

Die Unterschiede in der Umsetzung sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Kassenärztliche Vereinigung Erreichbare Stunden pro Woche[1] Meldepflicht der Fachärzte[1][2] Terminvergabe durch[1][2] Nutzung des Webportals eTerminservice[3]
Baden-Württemberg 36 Std. freiwillig Terminservicestelle Ja
Bayern 37 Std. freiwillig Terminservicestelle Nein
Berlin 25 Std. freiwillig Terminservicestelle Ja
Brandenburg 10 Std. freiwillig Terminservicestelle Ja
Bremen 16 Std. freiwillig Terminservicestelle Ja
Hamburg 45 Std. Je Facharzt müssen 1–2 Termine pro Monat gemeldet werden Terminservicestelle Ja
Hessen 33 Std. freiwillig Terminservicestelle Ja
Mecklenburg-Vorpommern 16 Std. freiwillig Terminservicestelle Nein
Niedersachsen 50 Std. Pro Facharzt können bis zu 24 Termine pro Quartal von den Honorarbegrenzungen ausgenommen werden. Dies soll Fachärzte zur Terminmeldung ermuntern. Terminservicestelle Ja
Nordrhein 25 Std. freiwillig Terminservicestelle Geplant
Rheinland-Pfalz 47 Std. freiwillig Terminservicestelle Ja
Saarland 15 Std. freiwillig Terminservicestelle Nein
Sachsen 23 Std. freiwillig Terminservicestelle Nein
Sachsen-Anhalt 17 Std. freiwillig Terminservicestelle Ja
Schleswig-Holstein 27 Std. Terminservicestelle weist Überweisungsfälle nach einem Verteilungsalgorithmus zu Terminservicestelle nennt Facharztpraxis – Terminvereinbarung erfolgt durch Patienten Nein, nutzt aber Überweisungscode und Überweisungscode-Verifizierung
Thüringen 15 Std. Je Facharzt müssen 2 Termine pro Monat gemeldet werden Terminservicestelle Ja
Westfalen-Lippe 25 Std. freiwillig Terminservicestelle Ja

Inanspruchnahme

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat nach 100 Tagen ein erstes Zwischenfazit gezogen. Zur exakten Inanspruchnahme liegen ihr nur Zahlen für die elf KVen vor, die das Webtool eTerminservice nutzen. Rechnet man diese Daten auf das Bundesgebiet hoch, so haben die Terminservicestellen in den ersten 100 Tagen 31.500 Facharzttermine vermittelt. Dies entspricht etwa 525 Terminbuchungen pro Werktag. Die Nachfrage der Patienten steigt stetig, bleibt jedoch bisher hinter den Erwartungen zurück. Am stärksten nachgefragt waren Termine bei Internisten und Neurologen.[3]

Die Einrichtung der Terminservicestellen wird insbesondere von den Kassenärztlichen Vereinigungen abgelehnt. Nach ihrer Ansicht seien die Wartezeiten in Deutschland verhältnismäßig gering und die zeitnahe Vergabe von Facharztterminen funktioniere zumeist auch ohne die Terminservicestellen. Die Terminservicestellen seien daher unnötige und kostspielige Bürokratie.[4]

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach, übte Kritik an den Kassenärztlichen Vereinigungen, dass die Terminservicestellen bei Testanrufen während der Öffnungszeiten teilweise nicht zu erreichen seien.[5]

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Einzelnachweise

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  1. a b c Wie setzen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Terminservicestellen in den Bundesländern um? (Memento des Originals vom 12. Mai 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stiftung-patientenschutz.de Zusammenstellung der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Abgerufen am 13. Mai 2016.
  2. a b - So plant jede KV den neuen Termineservice (Memento des Originals vom 12. Mai 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mediczentra.de ÄrzteZeitung vom 21. Januar 2016 . Abgerufen am 13. Mai 2016.
  3. a b Präsentation 100 Tage Terminservicestellen (Memento des Originals vom 14. Mai 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 13. Mai 2016.
  4. der KBV zu Terminservicestellen (Memento des Originals vom 12. Mai 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 13. Mai 2016.
  5. Patientenbeauftragte der Bundesregierung: Sieben Terminservicestellen kaum erreichbar – so gelingt keine Arztvermittlung! 3. Januar 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Februar 2018; abgerufen am 2. Februar 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.patientenbeauftragter.de