Thalbürgel ist ein Ortsteil der Stadt Bürgel im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen.

Thalbürgel
Gemeinde Bürgel
Koordinaten: 50° 56′ N, 11° 45′ OKoordinaten: 50° 56′ 8″ N, 11° 45′ 1″ O
Höhe: 224 m
Eingemeindung: 9. April 1994
Postleitzahl: 07616
Vorwahl: 036692
Thalbürgel (Thüringen)
Thalbürgel (Thüringen)
Lage von Thalbürgel in Thüringen
Klosterkirche in Thalbürgel
Klosterkirche in Thalbürgel

Thalbürgel liegt etwa einen Kilometer südlich der Stadt Bürgel und etwa zwölf Kilometer östlich von Jena im Tal der Gleise, während die Stadt Bürgel auf der gegenüberliegenden Talseite auf einem Hügel liegt. Der Ortskern befindet sich zwischen dem Lauf der Gleise im Osten und den Teichen des ehemaligen Klosters im Westen. Im Norden geht Thalbürgel in Gniebsdorf über, während südlich des Dorfes auf der Zense eine neue Eigenheimsiedlung entstand. Durch Thalbürgel führt die Straße von Bürgel nach Stadtroda, während die Bundesstraße 7 etwas nördlich an Thalbürgel vorbeiführt.

Geschichte

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Thalbürgel entstand durch die Gründung des Klosters Thalbürgel im Jahr 1133. In der Folgezeit entstand das Dorf um die Klosterkirche in der Mitte. Die benachbarte Stadt Bürgel ist eine planmäßige Gründung des 13. Jahrhunderts, somit etwas jünger als Thalbürgel. Die Klosterkirche bestimmt bis heute das Ortsbild und gehört zu den bedeutendsten romanischen Kirchen in Thüringen. Neben der Klosterkirche befindet sich ein Zinsspeicher, in dem ein heimatgeschichtliches Museum untergebracht ist.

Nach der Auflösung des Klosters im Zuge der Reformation wurde Thalbürgel im Jahr 1526 der Hauptort des ernestinischen Amts Bürgel.[1] Dieses gehörte aufgrund mehrerer Teilungen zu verschiedenen Ernestinischen Herzogtümern. Ab 1815 war der Ort Teil des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach,[2] welches ihn 1850 dem Verwaltungsbezirk Weimar II (Verwaltungsbezirk Apolda) angliederte. 1920 kam der Ort zum Land Thüringen.

Am 1. März 1951 wurde die bis dahin eigenständige Gemeinde Gniebsdorf eingegliedert.

Persönlichkeiten

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Commons: Thalbürgel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Johann Ernst Fabri: Geographie für alle Stände. Theil 1, Band 4: Welcher die Fortsetzung und den Beschluß vom Obersächsischen Kreise enthält. Schwickert, Leipzig 1793, S. 43 f.
  2. Staats-Handbuch des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach. 1827, ZDB-ID 514527-2, S. 121 f.@1@2Vorlage:Toter Link/zs.thulb.uni-jena.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.