Ein Thekenfahrrad, in Deutschland auch bekannt unter den geschützten Bezeichnungen Bierbike und Partybike, ist ein vierrädriges Gruppenfahrrad, das über Pedale angetrieben wird. Zusätzlich ist es mit einer Theke, einer Bierzapfanlage und häufig einer Musikanlage ausgestattet. Zweck des Fahrzeuges ist es, eine Verbindung aus Fortbewegung und Feiern zu ermöglichen. Erfunden wurde das Thekenfahrrad (niederländisch Bierfiets) im Jahr 2000 von den niederländischen Brüdern Zwier und Henk van Laar in dem Dorf Kootwijkerbroek (Ortsteil von Barneveld) unter dem Namen Fietscafé.[1]

Ein Thekenfahrrad im öffentlichen Straßenverkehr in Berlin (2009)

Funktionsweise

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Das Thekenfahrrad funktioniert nach dem Grundprinzip des Fahrrades. Die Passagiere sitzen sich an einem Tisch gegenüber und treten in die Pedale, welche das Fahrzeug antreiben. Ein Fahrer lenkt und bremst.[2]

Verbreitung

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In Deutschland werden Thekenfahrräder überwiegend in Großstädten von kommerziellen Anbietern für Feiern, gesellige Ausflüge und Stadtrundfahrten vermietet. Auch in Großbritannien, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten und Irland sind vergleichbare Fahrzeuge verbreitet. Im Oktober 2012 gab es in Deutschland in 34 Städten Anbieter, in den Niederlanden sind 27 Thekenfahrräder in Betrieb und in den USA 20.[3]

Kritisiert werden Thekenfahrräder einerseits wegen der oft alkoholisierten Mitfahrer, andererseits, weil die vergleichsweise großen, bis zu einer Tonne schweren und langsamen Fahrzeuge gerade in Großstädten eine nicht unerhebliche Verkehrsbehinderung darstellen.[4]

Das Herumfahren von Thekenfahrrädern mitten in den Städten signalisiere „Saufen und Fahren, das geht doch zusammen“, argumentiert die deutsche Gewerkschaft der Polizei. Volltrunkene hätten im Verkehr nichts zu suchen.[5]

Der ADAC begrüßt ein Verbot von Thekenfahrrädern im öffentlichen Straßenverkehr, weil Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr seiner Ansicht nach nicht zusammenpassen.[6]

Rechtliche Situation

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Düsseldorf untersagte als erste Stadt in Deutschland einem Bierbikevermieter die Benutzung öffentlicher Straßen ohne Sondergenehmigung.[2] Hiergegen klagte der kommerzielle Betreiber durch mehrere Instanzen. Am 28. August 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Thekenfahrräder in Deutschland nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, da sie nicht den straßenrechtlichen Gemeingebrauch erfüllen, sondern vielmehr eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen, indem „die überwiegende Zweckbestimmung […] das Durchführen von […] Veranstaltungen auf der Straße“ sei und nicht die Teilnahme am Straßenverkehr, „also der Eventcharakter gegenüber der Ortsveränderung überwiegt“.[7] Auch vor dem Verwaltungsgericht Münster scheiterte ein Betreiber, der die Stadt Münster auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis verklagen wollte.[8]

In Amsterdam dürfen seit 1. November 2017 keine Bierbikes mehr durch das Zentrum fahren. Das Amsterdamer Bezirksgericht stimmt mit dem Stadtrat überein, dass „die Kombination von Verkehrsbehinderungen, unsozialem Verhalten und dem geschäftigen Stadtzentrum ein Verbot rechtfertigt“ (Urteil). 2016 hatten zuvor 6000 Bewohner des Zentrums eine Petition unterschrieben, die das Verbot forderte.[9]

Ähnliche Fahrzeuge

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Einzelnachweise

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  1. Claudia Fromme. Ballermann auf Rädern. In Süddeutsche Zeitung vom 6. September 2012. Abgerufen am 14. Oktober 2012.
  2. a b Deutsche Großstädte wollen Bierbikes verbieten, aufgerufen am 10. Oktober 2012.
  3. Bierbikes: in 34 Städten in Deutschland, 20 in den USA und 27 in den Niederlanden. Abgerufen am 14. Oktober 2012.
  4. Von Sabine Beikler und Sigrid Kneist. „Bierbike und Co: Treten und Trinken“. In Der Tagesspiegel vom 18. August 2012. Abgerufen am 14. Oktober 2012.
  5. „Wenn der Gaul nicht will, kann der Reiter nix machen..“ Zitat aus Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 14. Oktober 2012.
  6. Aus für Bierbikes, aufgerufen am 10. Oktober 2012.
  7. Beschluss des BVerwG 3 B 8.12. Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 2. Juli 2022.
  8. Richter verbieten Bierbikes in Münster, In Neue Osnabrücker Zeitung vom 7. Juni 2013, abgerufen am 10. Februar 2016.
  9. Amsterdam verbietet „Bierbikes“ orf.at, 1. November 2017, abgerufen am 1. November 2017.