Thorin

organische Verbindung, Laborreagenz

Thorin ist eine chemische Verbindung, die als Indikator und Komplexbildner Verwendung findet.

Strukturformel
Allgemeines
Name Thorin
Andere Namen
  • Dinatrium-4-[(2-arsonophenyl)­diazenyl]-3-hydroxy-2,7-naphthalindisulfonat (IUPAC)
Summenformel C16H11AsN2Na2O10S2
Kurzbeschreibung

roter bis rotbrauner Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 3688-92-4
EG-Nummer 222-993-1
ECHA-InfoCard 100.020.903
PubChem 77269
ChemSpider 21171961
Wikidata Q416786
Eigenschaften
Molare Masse 576,3 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Löslichkeit

löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[3] ggf. erweitert[2]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301​‐​331​‐​410
P: 261​‐​264​‐​270​‐​273​‐​301+310​‐​304+340+311[2]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Eigenschaften

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Thorin ist ein roter Feststoff, der in Wasser löslich ist.[1]

Verwendung

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Thorin wird in der Wasseranalytik als Indikator bei der titrimetrischen Bestimmung von Sulfat-Ionen mit Bariumperchloratlösung eingesetzt. Wegen der Eigenschaften als Komplexbildner dient es auch zum Nachweis bestimmter Metallionen. Der Nachweis von Thorium-Ionen war für die Namensgebung Ursache. Thorium(IV)-Ionen lassen sich über den rot gefärbten Komplex quantitativ photometrisch bestimmen. Ebenso können Uran(IV)-Salze auf diese Weise quantitativ bestimmt werden.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. a b c d Eintrag zu Thorin. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 18. Juli 2011.
  2. a b Eintrag zu Dinatrium-4-((o-arsonophenyl)azo)-3-hydroxynaphthalin-2,7-disulfonat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. Januar 2022. (JavaScript erforderlich)
  3. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 17. November 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.