Tiermedizinischer Fachangestellter

Beruf
(Weitergeleitet von Tierarzthelfer)

Tiermedizinischer Fachangestellter kurz TFA (in der Schweiz: Tiermedizinischer Praxisassistent, kurz TPA) ist ein Ausbildungsberuf in der Veterinärmedizin. Früher wurde dieser Beruf als Tierarzthelfer bezeichnet. Basis ist eine dreijährige Ausbildung, die von einer Landestierärztekammer organisiert wird und aus theoretischen Modulen (Berufsschule) und einer berufsbegleitenden praktischen Tätigkeit bei einem Tierarzt besteht. In der theoretischen Ausbildung werden Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie, Diagnostik und Krankheiten der Tiere erworben. Weitere Ausbildungsinhalte sind unter anderen Textverarbeitung, Wirtschafts- und Sozialkunde und die Durchführung der Abrechnung der tierärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Tätigkeiten

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Tiermedizinische Fachangestellte helfen Tierärzten bei der Behandlung und Untersuchung der Tiere. Sie erledigen die Operationsvor- (z. B. Rasieren und Desinfektion des OP-Gebietes) und -nachbereitung (z. B. Reinigung und Sterilisation der Instrumente) und nach Anweisung des Tierarztes die Narkosevorbereitung. Sie assistieren während Narkose und chirurgischem Eingriff dem Tierarzt. Eine weitere Aufgabe von TFA in diesem Zusammenhang ist die Überwachung der Tiere nach Operationen bzw. Narkosen. Müssen erkrankte Tiere für einen längeren Zeitraum medizinisch behandelt werden, übernehmen die TFA deren Versorgung nach Anweisung des Tierarztes (z. B. Verabreichen von Medikamenten, Verbandswechsel) und sind außerdem für die Pflege zuständig (z. B. Fütterung der Tiere und Säuberung der Käfige oder Boxen). Je nach Ausstattung der Tierarztpraxis übernehmen sie auch Laboruntersuchungen bzw. bereiten Proben für den Versand in spezielle Labore vor. Bei entsprechendem zusätzlichen Sachkundenachweis können sie unter Aufsicht des Tierarztes auch Röntgenaufnahmen anfertigen. Sie beraten Tierhalter und sorgen für Hygiene in der Praxis. Weitere Aufgabenfelder sind die Praxisorganisation (z. B. Terminvergabe, Schriftverkehr, Einkauf von Verbrauchsmaterialien) und die Abrechnung der durchgeführten tierärztlichen Leistungen anhand der Dokumentation. Schließlich betreuen sie in den Praxen auch die tierärztliche Hausapotheke mit, die Tierärzte aufgrund ihres Dispensierrechtes führen dürfen (z. B. regelmäßige Kontrolle der Haltbarkeit und Nachbestellung von Medikamenten).

Neben der Beschäftigung bei Tierärzten können sie auch in Zoos, Tierheimen oder in der Tierhaltung tätig sein.

Es besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung zum Biotechniker, aber auch die Weiterqualifizierung (mit Zertifikat) auf den Gebieten der Narkose und Schmerzbehandlung, Parasitenbekämpfung und Zahnpflege beim Tier sowie des Umgangs mit Tierbesitzern.

Ausbildung

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Deutschland

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In Deutschland gilt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten.[1] Die Ausbildung dauert im Regelfall drei Jahre. Sie findet sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule statt. Seit 2008/2009 werden sowohl die berufsschulische Ausbildung wie die praktische Abschlussprüfung vor der zuständigen Tierärztekammer in Lernfeldern mit rollenspielartiger Umsetzung des Gelernten angewandt (Fallbeispiele aus der Tierarztpraxis: Rezeption, Wartezimmer, Behandlung, OP, tierärztliche Hausapotheke, Röntgen, Labor, Futter- und Tierhaltungsberatung, Abrechnung nach GOT, Kundenkonversation u. ä.).

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist – wie in allen Ausbildungsberufen – gemäß § 7 und § 8 BBiG vor Beginn der Ausbildung möglich. Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

Die Verkürzung ist von der Vorbildung abhängig und beträgt 6 bis 12 Monate. Zudem kann eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 (1) BBiG) gestellt werden, sofern ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4 vorliegt.

Ausbildungsvergütung

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Die Ausbildungsvergütung beträgt bei Bezahlung nach dem Gehaltstarifvertrag im ersten Ausbildungsjahr 630 €, im zweiten Ausbildungsjahr 680 € und im dritten Ausbildungsjahr 730 € brutto pro Monat.[2]

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Üblich ist die Ausbildung in einer Tierarztpraxis, selten auch in einem Tierspital. Die Berufsfachschule wird an einem Tag pro Woche besucht.

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Deutschland:

Schweiz:
Berufsinformationen

Einzelnachweise

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  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2522)
  2. Gehaltstarifvertrag 2017