Tierstein mit Hangwald und Egerquelle
Das Gebiet Tierstein mit Hangwald und Egerquelle ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg vom 14. August 1972 gebildetes Naturschutzgebiet. Mit Verordnung vom 5. Februar 2010 des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum[1] wurde ein Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7127-401) festgelegt.
Natur- und Vogelschutzgebiet (SPA)
„Tierstein mit Hangwald und Egerquelle“ | ||
Lage | Bopfingen im Ostalbkreis, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 2,9 ha | |
Kennung | 1.037 | |
WDPA-ID | 82716 | |
Natura-2000-ID | DE-7127-401 | |
Vogelschutzgebiet | 2,772 ha | |
Geographische Lage | 48° 51′ N, 10° 18′ O | |
| ||
Einrichtungsdatum | 14. August 1972 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Stuttgart | |
Besonderheiten | kleinstes EU-Vogelschutzgebiet Deutschlands |
Lage
BearbeitenDas rund 2,8 Hektar große Natur- und Vogelschutzgebiet liegt auf einer durchschnittlichen Höhe von 511 m ü. NHN, rund 3,6 Kilometer westlich der Bopfinger Ortsmitte am Wanderweg von der Kapfenburg nach Bopfingen.
Beschreibung
BearbeitenBeschrieben wird das Gebiet als vegetationskundlich bemerkenswert wegen der Vielfalt von Pflanzengesellschaften. Auf dem Felsen Steppenheide im Wechsel mit Steppenheide-Gebüsch und -Wald. An den Flanken des Felsens Hangwald mit weitgehend naturhaftem Gepräge. Am Fuß des Felsens Geröllhalden mit sich anschließendem Schluchtwald. Geomorphologisch ein besonders schönes Beispiel eines Quellkessels mit der Egerquelle, eine der bedeutendsten Karstquellen der Ostalb.
Lebensraumklassen
BearbeitenMischwald | 80 % | |||
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen | 20 % | |||
Schutzzweck
BearbeitenDie gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[2] beschrieben:
Brutvögel
BearbeitenBrutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten.
Uhu (Bubo bubo)
BearbeitenErhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten, von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Wanderfalke (Falco peregrinus)
BearbeitenErhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Reinhard Wolf, Ulrike Kreh (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Thorbecke, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7995-5176-2.
Weblinks
BearbeitenVerordnung, Datenauswertebogen und Karte im
- Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Steckbrief des SPA-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 15. Februar 2022.
- ↑ Steckbrief des SPA-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, mit „Vogelschutzgebietsverordnung Anlage 1“.