Mit Traglast wird in der Baustatik die absolute Beanspruchungsgrenze eines statisch unbestimmten Systems vor Erreichen des kinematischen Zustandes beschrieben.

Im Traglastverfahren wird, meist im Stahl- oder Stahlbetonbau, das örtliche Plastifizieren von Bauteilen oder Verbindungsmitteln zugelassen. Mit jedem plastischen Dreh- oder Verschiebungsgelenk wird die statische Unbestimmtheit reduziert, bis zuletzt ein verschiebliches System vorliegt.

Die Beanspruchbarkeit bis zu diesem Punkt ist die absolute Traglast.

Nennbelastung

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In Veranstaltungstechnik und Fördertechnik wird die Summe aus Traglast (Nennlast) und dynamischen Kräften im Betriebsfall als Nennbelastung definiert.[1]

Siehe auch

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Fußnoten

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  1. Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Lasten über Personen, VBG-Fachinformation, BGI 810-3. Version 2.0/2007-03