UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt

Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt (englisch Special Rapporteur on the human right to a clean, healthy and sustainable environment) wurde geschaffen, da das Recht auf eine saubere Umwelt ein Menschenrecht ist.

Sonderberichterstatter zum Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt
Special Rapporteur on the human right to a clean, healthy and sustainable environment
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel SREnvironment
Leitung Astrid Puentes Riaño
Kolumbien Kolumbien seit 2024
Gegründet 19. April 2012
Hauptsitz Palais des Nations
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Das UN-Mandat

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Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 19. April 2012 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 9. April 2018.[2]

Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt[3][4] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[5] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[6] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[7]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[8] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[9] Er prüft Mitteilungen[10] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[9]. Er macht auch Anschlussverfahren[11] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[12] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[7]

Amtsinhaber

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Websites

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Fußnoten

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  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/19/10. UN-Menschenrechtsrat, 19. April 2012, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/37/8. UN-Menschenrechtsrat, 9. April 2018, abgerufen am 8. April 2019.
  3. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  5. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  6. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  7. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  11. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.