UN-Sonderberichterstatter für Palästina

Die Stelle des Sonderberichterstatters zur Menschenrechtssituation in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten wurde 1993 vom UN-Menschenrechtsrat geschaffen, um die Menschenrechtssituation in den nach dem Sechstagekrieg 1967 durch Israel besetzten palästinensischen Gebiete zu beobachten.

Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten
Special Rapporteur on the situation of human rights in the Palestinian territories occupied since 1967
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel sr-opt
Leitung Francesca Albanese
Italien Italien
seit 2022[1]
Gegründet 1993
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
ohchr.org/en/special-procedures/sr-palestine
Amtierende UN-Sonderberichterstatterin für Palästina, Francesca Albanese

Geschichte

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Der Nahostkonflikt um die Region Palästina, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts zwischen Juden und Arabern seinen Ausgang nahm, führte zu acht Kriegen zwischen dem 1948 gegründeten Staat Israel und einigen seiner Nachbarstaaten (israelisch-arabischer Konflikt) sowie zu zahlreichen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern (Israelisch-Palästinensischer Konflikt).

Nach dem Sechstagekrieg 1967 besetzte Israel die Sinai-Halbinsel (Rückgabe an Ägypten im Rahmen des Israelisch-ägyptischen Friedensvertrags), den Gaza-Streifen, die syrischen Golanhöhen sowie Ostjerusalem und das Westjordanland, die unter jordanischer Herrschaft standen. Der UN-Sicherheitsrat bestätigte in der Resolution 242 den Völkerrechtsgrundsatz, der den Erwerb von Territorien durch Krieg für unzulässig erklärt, und forderte Israel zum Abzug aus den besetzten Gebieten auf. Israel begann damit, die besetzten Gebiete im Westjordanland zu besiedeln, hierbei wurden rund 250.000 Menschen aus ihren Wohngebieten vertrieben. Die 1994 als Teil des Gaza-Jericho-Abkommens zwischen der PLO und Israel eingerichtete Palästinensische Autonomiebehörde ist nur durch internationale Unterstützung lebensfähig, von der Kooperation mit Israel vielfältig abhängig und in vielen Bereichen dysfunktional. Die Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung sind in vielen Aspekten bedroht.[2][3][4][5]

Das UN-Mandat

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1993 schuf der UN-Menschenrechtsrat das Mandat für den Sonderberichterstatter für die Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten durch seine Resolution E/CN.4/1993/24. Seither wird es regelmäßig verlängert.[6]

Die Sonderberichterstatterin hat die Aufgabe, Informationen von allen relevanten Akteuren zu sammeln, die Menschenrechtssituation in den palästinensischen Gebieten zu beurteilen und Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.[7] Diese werden in jährlichen Berichten an den Menschenrechtsrat und die UN-Generalversammlung zusammengetragen.[8][9] Die Sonderberichterstatterin soll die palästinensische Autonomiebehörde bei der Erfüllung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen und auch die Zivilgesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beraten und unterstützen.[7] Sie ist keine Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, sie wird von der UN mit einem unabhängigen Mandat beauftragt,[10][11] für das ein Verhaltenskodex des UN-Menschenrechtsrats gilt.[12] Der unabhängige Status der Mandatsträgerin ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben wesentlich. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[13]

Amtsinhaber

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Publikationen (Auswahl)

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Fußnoten

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  1. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-palestine/francesca-albanese abgerufen am 26. September 2023
  2. Birthe Tahmaz: UNRWA – das UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten | Akteure im (inter-)nationalen (Flucht-)Migrationsregime | bpb.d. In: bpb.de. 3. Dezember 2021, abgerufen am 13. Februar 2024.
  3. Martin Schäuble, Noah Flug: Die Erste Intifada und das Friedensabkommen von Oslo | Israel. In: bpb.de. 27. Januar 2022, abgerufen am 13. Februar 2024.
  4. Noam Zadoff: Geschichte Israels Von der Staatsgründung bis zur Gegenwart Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2021
  5. https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/a78545-situation-human-rights-palestinian-territories-occupied-1967 abgerufen am 10. November 2023
  6. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-cambodia abgerufen am 10. Juli 2023
  7. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  9. Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  12. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).
  13. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019 (englisch).