UN-Sonderberichterstatter zu Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen

Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen

Das Mandat des Sonderberichterstatters für Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen (engl.: United Nations Special Rapporteur on Violence Against Women) wurde am 4. März 1994 durch die Resolution 1994/45 des UN-Menschenrechtsrats zur Frage der Einbeziehung der Rechte der Frauen in die Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen und zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen festgelegt. Mit dieser Resolution wurde das Mandat des „Sonderberichterstatters für Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen“ festgelegt.[1] Seit August 2021 ist die Sonderberichterstatterin Reem Alsalem.[2]

Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen
United Nations Special Rapporteur on Violence Against Women
 

UN-Menschenrechtsrat
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel SRWomen
Leitung Reem Alsalem
Jordanien Jordanien seit 2021
Gegründet 1994
Hauptsitz Genf, Schweiz
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Sonderberichterstatterin hat den Auftrag, Informationen über Gewalt gegen Frauen einzuholen und entgegenzunehmen und wirksam auf diese Informationen zu reagieren, Empfehlungen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen auf nationaler, regionaler und interdisziplinärer Ebene abzugeben und mit den anderen Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten.

Die Sonderberichterstatterin führt zur Erfüllung ihres Mandats auch folgende Aufgaben aus:

  • Übermittlung von dringenden Appellen und Mitteilungen an die Staaten über angebliche Fälle von Gewalt gegen Frauen
  • Länderbesuche[3]
  • Jährliche thematische Berichte[4]
  • Konsultationen mit der Zivilgesellschaft
  • Regionale und nationale Konsultationen
  • Jahresberichts der Sonderberichterstatterin an den UN-Menschenrechtsrat (und zuvor an die Menschenrechtskommission) oder an die UN-Generalversammlung.

Berichte an den Menschenrechtsrat

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Jedes Jahr legt die Sonderberichterstatterin dem UN-Menschenrechtsrat einen schriftlichen Bericht vor, in dem sie die durchgeführten Aktivitäten und die analysierten Themen darlegt.[4]

Bisherige Sonderberichterstatterinnen

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Websites

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Einzelnachweise

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  1. OHCHR | About the Mandate. Abgerufen am 30. November 2021.
  2. OHCHR | Reem Alsalem, Special Rapporteur on violence against women, its causes and consequences. Abgerufen am 30. November 2021.
  3. OHCHR | Country visits. Abgerufen am 30. November 2021.
  4. a b OHCHR | Annual thematic reports of the Special Rapporteur. Abgerufen am 30. November 2021.