UN-Sonderberichterstatter zu Menschenrechten bei der Bekämpfung von Terrorismus

Die Stelle der Sonderberichterstatterin zur Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus (englisch Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism) wurde geschaffen, um mutmaßliche Verletzungen von Menschenrechten und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus abzuklären und diesbezügliche Informationen zu prüfen.

Sonderberichterstatterin zum Schutz von Menschenrechten in der Terrorbekämpfung
Special Rapporteur on the protection of human rights while countering terrorism
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel SRTerrorism
Leitung Ben Saul
Australien Australien
seit 2023[1]
Gegründet 21. April 2005
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Das UN-Mandat

Bearbeiten

Die UN-Menschenrechtskommission schuf diese Stelle am 21. April 2005 mittels einer Resolution,[2] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[3][4] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 20. April 2016.[5]

Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt[6][7] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[8] Der unabhängige Status der Mandatsträgerin ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[9] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[10]

Sie erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Die Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[11] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[12] Sie prüft Mitteilungen[13] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[12]. Sie macht auch Anschlussverfahren[14] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[15] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[10]

Die im Jahr 2004 von der UN-Menschenrechtskommission geschaffene Stelle eines Terror-Sachverständigen wurde bereits im Jahr 2005 wieder aufgehoben und durch diesen Sonderberichterstatter ersetzt.[16]

Amtsinhaber

Bearbeiten

Websites

Bearbeiten

Fußnoten

Bearbeiten
  1. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-terrorism/mr-ben-saul abgerufen am 17. April 2024
  2. Schaffung und Mandat. (Word) In: E/CN.4/RES/2005/80. UN-Menschenrechtskommission, 21. April 2005, abgerufen am 8. April 2019.
  3. UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V., abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
  4. Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (PDF) In: UN-Res. 60/251. Hrsg: UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
  5. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/31/3. UN-Menschenrechtsrat, 20. April 2016, abgerufen am 8. April 2019.
  6. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  8. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  9. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  10. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  13. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  14. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  15. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  16. Stelle eines Terror-Sachverständigen. Abgerufen am 8. April 2019.