Urandiborid ist eine chemische Verbindung aus Uran und Bor.

Kristallstruktur
Kristallstruktur
_ U6+ 0 _ B3−
Allgemeines
Name Urandiborid
Verhältnisformel UB2
Kurzbeschreibung

feuerbeständiger Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 12007-36-2
EG-Nummer 234-508-0
ECHA-InfoCard 100.031.358
PubChem 82795
Wikidata Q3026500
Eigenschaften
Molare Masse 259,65 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Dichte

12,7 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

2430 °C[1]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[3] ggf. erweitert[2][4]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 330​‐​300​‐​373​‐​411
P: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Darstellung

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Urandiborid kann durch Reaktion von Uran(III)-hydrid mit Bor bei 1300–1400 °C gewonnen werden.[5]

Eigenschaften

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Urandiborid ist eine sehr stabile, feuerfeste und in Wasser unlösliche Verbindung. Es reagiert mit Sauerstoff schneller als reines Uran, aber langsamer mit Wasser und Stickstoff.[5]

Verwendung

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Es werden Möglichkeiten untersucht, uranhaltige radioaktive Abfälle als Urandiborid zu binden, und somit eine langfristige sichere Lagerung zu ermöglichen.[6] Weiterhin wird Urandiborid in der Strahlentherapie verwendet, wo es in Form von Mikrokügelchen direkt in die zu behandelnden Stellen im Körper implantiert wird, und dort für einen längeren Zeitraum verbleibt.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c d SLAC: Physical Constants of Inorganic Compounds (PDF; 391 kB).
  2. Eintrag zu Uranverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 1. Februar 2016. (JavaScript erforderlich)
  3. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag uranium compounds with the exception of those specified elsewhere in this Annex im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  4. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung.
  5. a b American Society for Testing and Materials: Materials in Nuclear Applications. ASTM International, 1960, S. 295, 299 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Bild der Wissenschaft: Neues Verfahren soll Lagerung von Uran und Plutonium sicherer machen.