VHS-Rip

Umwandlung eines VHS-Films in ein digitales Format

VHS-Rip bezeichnet die Umwandlung eines VHS-Films in ein digitales Format. Dieser Vorgang wird allgemein als Rippen bezeichnet. Dabei wird das ausgegebene analoge Video- und Audio-Signal „abgefangen“ und digital umgewandelt. Dieser Vorgang ist oftmals mit Qualitätsverlusten verbunden.

Gründe dafür finden sich zunächst im Ausgangsmaterial:

  • VHS speichert nur Halbbilder in einer Schrägspur
  • Synchronisation der 2 Videoköpfe zur Darstellung eines Vollbildes aus zwei Halbbildern
  • PAL/NTSC-Format
  • Abnutzung und „zeitlicher Verfall“ des Videobandes
  • maximal ein High-Fidelity-Sound möglich
  • Kopierschutzmechanismen bei kommerziellen Filmen

Hinzu kommen Fehler, die durch die verwendete Technik entstehen.

Dies führt insgesamt zu folgenden Störungen in der umgewandelten Version:

  • geringe horizontale Auflösung
  • Streifen im Bild
  • seltene Aussetzer von Bild und Ton
  • schlechte Tonqualität

Rechtliche Grundlage

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Kommerzielle Filme fallen unabhängig vom Trägerformat unter das Urheberschutzgesetz und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen kopiert werden, zum Beispiel als Privatkopie gemäß § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG.

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