Verbotene Zone (Frankreich)
Die Verbotene Zone (fr: Zone interdite)[1] war während der deutschen Besetzung im Zweiten Weltkrieg ein Gebiet in Frankreich, das die nordfranzösischen Départements Pas-de-Calais und Nord mit ihren reichen Kohlevorkommen und Industrieanlagen umfasste.[2] Aus französischer Sicht werden oft auch die Reservierte Zone und ein 20 bis 30 Kilometer breiter Streifen entlang der Atlantikküste (fr: Zone côtière) zur Zone interdite gerechnet, die Verbotene Zone wird hingegen auch als Zone rattachée (au commandement allemand de Bruxelles)[Anm. 1][3] bezeichnet.
Geschichte und Beschreibung
BearbeitenDie militärische Auseinandersetzung zwischen Frankreich und Deutschland im Zweiten Weltkrieg endete am 22. Juni 1940 mit dem Waffenstillstand von Compiègne. In der Folge wurde das Land in mehrere Gebiete aufgeteilt, die voneinander getrennt waren. Der Norden und die Atlantikküste wurden Teil der besetzten Zone, die von der unbesetzten (auch: „freien“) Zone im Süden durch eine schwer passierbare Demarkationslinie getrennt war. Ganz im Südosten des Landes wurde ein Bereich von den Italienern besetzt.
Innerhalb der von den Deutschen besetzten Zone existierten Gebiete unterschiedlicher Verwaltung. Lothringen und das Elsass wurden sogar von Frankreich abgetrennt und dem Deutschen Reich zugeschlagen. Mit dem nordfranzösischen Kohle- und Industrierevier wurde ein weiteres Gebiet separiert. Wie überall in Nordfrankreich war ein großer Teil der ansässigen Bevölkerung vor den heranrückenden deutschen Truppen geflohen. Die Rückkehr über die Ligne de la Somme in die Departements Nord und Pas-de-Calais, die als Verbotene Zone dem Militärbefehlshaber von Holland und Belgien unterstanden,[1] wurde den Geflüchteten verboten.
Die Verbotene Zone umfasste die Départements Nord und Pas-de-Calais, in die nur noch französische Bergleute sowie benötigte Techniker, Facharbeiter, Betriebsleiter, im Transportwesen Tätige und einige Beamte einreisen durften. Belgiern, Niederländern und Luxemburgern war das Betreten indes zunächst generell erlaubt. Nach dem 1. November 1940 wurde das Gebiet dann vollkommen abgeriegelt, im Mai 1941 die Grenzlinie jedoch für wirtschaftlich relevante Personen und den Familiennachzug wieder durchlässiger. Am 18. Dezember jenes Jahres wurden die Kontrollposten abgezogen, und die Flüchtlinge konnten zurückkehren. Von mobilen Kontrollen beim Grenzübertritt aufgegriffene nicht-jüdische Personen wurden mit einer Geldbuße von 300 Franc belegt. De jure blieb das Verbot bis zum 1. März 1943 bestehen.
Am 31. August 1944 marschierten die alliierten Truppen im Pas-de-Calais ein, in den folgenden Tagen wurde auch das Département Nord weitgehend befreit. Lediglich in Dunkerque (Dünkirchen) konnte sich die Wehrmacht bis zur deutschen Kapitulation am 9. Mai 1945 halten.[4]
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ (Der deutschen Kommandobehörde in Brüssel) angegliederte Zone
Literatur
Bearbeiten- Jean-Marie Fossier: Zone interdite. Nord-Pas-de-Calais. Les Éditions sociales, Paris 1977, ISBN 978-2-209-05246-2.
- Michel Rousseau: Zone interdite. Le Nord et le Pas-de-Calais dans la guerre 1939/1945. Éditions Horvath, Roanne 1985, ISBN 978-2-7171-0358-8.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b La ligne de démarcation (1940–1944). In: cheminsdememoire.gouv.fr. Abgerufen am 16. Februar 2023 (französisch).
- ↑ Besatzungszonen bei gedenkorte-europa.eu, abgerufen am 14. Dezember 2023
- ↑ Carte française de l’occupation bei fondationresistance.org, abgerufen am 14. Dezember 2023
- ↑ La libération du Nord et du Nord-Est bei museedelaresistanceenligne.org, abgerufen am 21. November 2024