Verleih
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Verleih bezeichnet
- die unentgeltliche Überlassung von Sachen, siehe Leihvertrag
- der Filmverleih
Verleih ist der Familienname folgender Personen:
- Waltraut Verleih, deutsche Rechtsanwältin und Verfassungsrichterin
Siehe auch:
Wiktionary: Verleih – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Vermietung, die Überlassung von Sachen gegen Entgelt