Der Vermögensvorteil ist ein strafrechtlicher Begriff.

Er bezeichnet jedes Entgelt oder jeden geldwerten Vorteil, einschließlich der Vermeidung einer Zahlung (siehe § 11 StGB). Beispiele dafür sind unter anderem durch Betrug erlangte Waren, die nicht bezahlt wurden (Versandhandel); der Lohn für eine Einschleusung; der überhöhte Mietzins aus einem Wuchergeschäft. Bei den meisten Vermögensdelikten im deutschen Recht muss zumindest ein Vermögensvorteil angestrebt werden. Dieser muss dann einem Vermögensschaden beim Opfer entsprechen.

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