Vertrag von Brünn

Verträge zwischen dem Kaiserreich Frankreich und drei verbündeten süddeutschen Fürstentümern im Jahr 1805

Als Vertrag von Brünn (auch „Friede von Brünn“) werden drei Verträge bezeichnet, die das Kaiserreich Frankreich unter Napoléon Bonaparte von 10. bis 12. Dezember 1805 mit seinen deutschen Verbündeten, dem Kurfürstentum Bayern, dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden abschloss. Darin wurden diesen Reichsfürsten Landgewinne, insbesondere auf Kosten des Hauses Habsburg, sowie die Souveränität (= Unabhängigkeit von der Oberherrschaft des römisch-deutschen Kaisers) zugesichert. Vorausgegangen war die Niederlage Österreichs in der Drei-Kaiser-Schlacht von Austerlitz (nahe Brünn) am 2. Dezember 1805 und der Abschluss des Waffenstillstands auf Schloss Austerlitz am 6. Dezember. Im Frieden von Pressburg musste das Kaisertum Österreich unter Franz I. auch die Brünner Abmachungen bestätigen.

Die Verträge

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Vertrag mit Bayern

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Im „Vertrag von Brünn“ (10. Dezember 1805) sicherte der französische Kaiser Bayern die „erbliche Königswürde“ zu. Außerdem belohnte Napoléon Bonaparte Bayern für seine Waffenhilfe mit der Erweiterung seines Territoriums. So erhielt Bayern die Markgrafschaft Burgau, die „sieben Herrschaften“[1] in Vorarlberg, die Grafschaften Hohenems und Königsegg-Rothenfels, die (ehemals Montforter) Herrschaften Tettnang und Argen am Bodensee, die Reichsstädte Augsburg und Lindau, die Reste der Hochstifte Eichstätt und Passau zugesprochen.[2]

Vertrag mit Baden

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Baden wurde durch seinen „Vertrag von Brünn“ (12. Dezember 1805) Gebiete des vorderösterreichischen Breisgaus mit der Stadt Freiburg zugesprochen, ebenso die Herrschaft Heitersheim, die Landvogtei Ortenau, die Stadt Konstanz und noch einige andere Landstücke am Bodensee sowie reichsritterschaftliche Territorien, wohingegen Kehl an Frankreich abzutreten war.

Vertrag mit Württemberg

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Württemberg erhielt in seinem „Vertrag von Brünn“ (11. Dezember 1805) jene Territorien von Schwäbisch-Österreich zugesprochen, die nicht an Bayern oder Baden fielen. Dazu gehören die Grafschaft Hohenberg, die Landgrafschaft Nellenburg, die Landvogtei Schwaben, Ehingen an der Donau, die sogenannten „fünf Donaustädte“ (Mengen, Munderkingen, Riedlingen, Saulgau – bis auf Waldsee); es erhielt ferner Besitzungen der geistlichen Ritterorden Deutscher Orden und Johanniterorden und auch die Souveränität über reichsritterschaftliche Territorien.[3]

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Einzelnachweise

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  1. Damit sind gemeint: Feldkirch, Neuburg, Grafschaft Sonnenberg, Bludenz, Montafon, Bregenz und Hohenegg. Siehe Ulrich Nachbaur: Auswirkungen der bayerischen Reformen von 1806 bis 1814 auf die Vorarlberger Verwaltungsstrukturen. In: 200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg. Bregenz 2009, ISBN 978-3-902622-10-5, S. 371f.
  2. Alois Schmid (Hrsg.): Das neue Bayern: Staat und Politik. Handbuch der Bayerischen Geschichte, Band 4. C.H.Beck, München 2003, ISBN 3-406-50451-5, S. 23
  3. Wolfram Hauer: Lokale Schulentwicklung und städtische Lebenswelt. Das Schulwesen in Tübingen von seinen Anfängen im Spätmittelalter bis 1806. Steiner, Stuttgart 2003, ISBN 3-515-07777-4, S. 543