Vertrag von Brüssel (1522)
Im Vertrag von Brüssel vom 7. Februar 1522 übertrug König Karl V. seinem Bruder Ferdinand die österreichischen Erblande.
In diesen Verträgen übergab Karl seinem Bruder Ferdinand nicht nur die an die Adria grenzenden Gebiete, sondern trat auch die im Westen liegenden Länder Tirol, die österreichischen Vorlande, Württemberg, Pfirt und Hagenau ab[1], womit sich die habsburgische Herrschaft Österreich in ihrer weiteren Gestalt als Habsburgische Erblande konsolidierte.[2][3]
Im Gegenzug verzichtete Ferdinand auf jegliche Ansprüche in Burgund, Spanien und Amerika.[4]
Bedeutung
BearbeitenDer Vertrag von Worms, geschlossen am 21. April 1521 auf dem Reichstag zu Worms, sowie der weiter reichende Vertrag von Brüssel bildeten die Grundlage für die Teilung des Hauses Habsburg in eine spanische und eine Österreichische Linie. Beide Linien verstanden sich aber gemeinsam als das „Haus Österreich“.[5] Die spätere Übernahme der Kaiserwürde durch Ferdinand I. für die Österreichischen Habsburger, die dann mit einer kurzen Unterbrechung bis zum Ende des Alten Reichs 1806 anhielt, war eine Folge dieser Regelung.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Matthias Pfaffenbichler: Vertrag von Brüssel: Karl V. überträgt seinem Bruder Ferdinand die österreichischen Erblande auf Website des Kunsthistorischen Museums Wien
- ↑ Erich Zöllner: Geschichte Österreichs: von den Anfängen bis zur Gegenwart. 8. Auflage. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1990, ISBN 3-486-46708-5, Das Spätmittelalter und die Habsburgische „Herrschaft zu Österreich“, S. 162.
- ↑ AT-OeStA/HHStA UR AUR, 1522 II 07 Brüsseler Vertrag Österreichisches Staatsarchiv
- ↑ Die Habsburg Connection - Plus, Ultra auf Website des Österreichischen Staatsarchivs
- ↑ Christoph Arens: Die Weltherrschaft als Familienunternehmen Domradio.de vom 21. April 2021